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Lachen SZ: Polizeilicher Schusswaffeneinsatz – Strafuntersuchung


Bei einem Einsatz der Kantonspolizei Schwyz in Lachen kam es in der Nacht (2. November 2021) zu einem Schusswaffeneinsatz durch einen Polizeibeamten. Die Polizei war ausgerückt, nachdem sie eine Meldung über einen mutmasslichen Einbruch in ein Wohnhaus erhalten hatte. Für die strafrechtliche Untersuchung des Vorfalls wurde eine ausserordentliche Staatsanwältin aus dem Kanton Zürich eingesetzt.

Beim Schusswaffeneinsatz wurde ein Mann verletzt. Er ist ansprechbar und befindet sich in ausserkantonaler Spitalpflege. Um der Strafuntersuchung nicht vorzugreifen, können derzeit keine weiteren Angaben zum Hergang und zu den involvierten Personen gemacht werden.

Die Strafuntersuchung wird durch eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich geführt, welche als ausserordentliche Staatsanwältin eingesetzt wurde. Die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin war angezeigt, da Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Kanton üblicherweise eng zusammenarbeiten.

Die polizeilichen Ermittlungen im Auftrag der ausserordentlichen Staatsanwältin erfolgen durch die Kantonspolizei Zürich. Mit der Einsetzung einer ausserkantonalen Verfahrensleitung geht auch die Kommunikationshoheit auf diese über.

Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz
Titelbild: Symbolbild © corgarashu – shutterstock.com


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SchwyzSchwyz / 04.11.2021 - 08:45:47