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Kürzere Amtsdauer für Justizangehörige?

Thurgauer Bezirksrichterinnen, -richter, Bezirksstatthalter und ihre Stellvertretungen, die Ende Februar gewählt werden, müssen mit verkürzten Amtsdauern rechnen. Die Kantonsregierung hat die Kandidierenden darauf aufmerksam gemacht.

Die möglicherweise verkürzte Amtsdauer ist die Folge der eidgenössischen Justizreform, die eventuell auf den 1. Januar 2010 oder 2011 umgesetzt werden soll. Auf diesen Zeitpunkt soll dann auch die Neuorganisation der Behörden im Thurgau in Kraft treten, die derzeit noch in der Vernehmlassung ist.

Wenn der Grosse Rat und das Thurgauer Stimmvolk der Neuorganisation zustimmen, zöge dies eine Verkürzung der üblicherweise bis 2012 dauernden Amtsdauer zur Folge. Darüber wurden alle für ein Amt in einem Bezirksgericht oder Bezirksamt Kandidierenden schriftlich orientiert.

Weniger Bezirke und eine Staatsanwaltschaft
Beide bevorstehenden Neuerungen werden Auswirkungen auf die Neuorganisation der Thurgauer Verwaltungsstruktur haben. Die nationale Justizreform sieht vor, die Untersuchung und Anklage von Straftaten unter dem Dach der Staatsanwaltschaften zu vereinigen. Im Thurgau sind Untersuchung und Anklage getrennt.

Die Untersuchung ist Sache der Untersuchungsrichter und Bezirks- sowie Vize-Bezirksstatthalter. Wobei die Statthalter- und Vizestatthalterämter nicht zwingend von Juristen eingenommen werden müssen.

Zahl der Bezirksämter soll reduziert werden
Die Strukturreform im Kanton sieht vor, dass die Zahl von heute acht Bezirksämtern und Bezirksgerichten reduziert werden soll. Der Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft vier neue Gerichtskreise mit jeweils einem Gericht und einer Staatsanwaltschaft vor.

ThurgauThurgau / 24.01.2008 - 10:01:00