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Küsnacht ZH – Mordanklage: 77-Jähriger mit Hilfe einer DNA-Spur überführt

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 16. November 2020 beim Bezirksgericht Meilen Anklage gegen einen 77-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 1997 in Küsnacht eine zum Tatzeitpunkt 86-jährige Frau ermordet zu haben.

Anfangs Juli 1997 fand die Kantonspolizei Zürich in einer Villa in Küsnacht (ZH) die Leiche einer hochbetagten Frau. Aufgrund der Situation vor Ort musste von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden und im Zuge der Spurensicherung konnte in der Wohnung des Opfers eine DNA-Spur einer unbekannten männlichen Person gesichert werden.

Trotz umfangreicher Ermittlungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft in den Folgejahren gelang es nicht, eine Täterschaft zu eruieren, weshalb die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen Unbekannt im Jahre 2001 sistierte. Rund 15 Jahre später – im November 2016 – informierte die Kantonspolizei Zürich die Zürcher Staatsanwaltschaft, dass im Rahmen der Ermittlungen der Kantonspolizei Bern zu einem Raubüberfall in Thun/BE eine DNA-Spur gesichert werden konnte, die mit jener vom Tatort in Küsnacht/ZH übereinstimmt.

Ein tatverdächtiger Mann des Raubüberfalls von Thun konnte von der spanischen Polizei verhaftet und 2017 in die Schweiz ausgeliefert werden. Im Juni 2018 wurde der Mann im Kanton Bern wegen Raubs und wegen Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er befindet sich derzeit im ordentlichen Strafvollzug.

Damit auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr 2001 sistiertes Verfahren wieder aufnehmen konnte, musste das Bundesamt für Justiz zuerst bei den spanischen Behörden ein Nachtragsersuchen stellen, um die bereits erfolgte Auslieferung an die Schweiz auch für den Vorwurf des Mordes nachträglich bewilligen zu lassen.

Der Beschuldigte wehrte sich dagegen mit Rechtsmitteln durch alle Instanzen. Die definitive Gutheissung der nachträglichen Auslieferung durch die spanischen Behörden erfolgte schliesslich anfangs Februar 2020.

Dass eine so lange zurückliegende Tat doch noch aufgearbeitet und vor der Verjährung zur Anklage gebracht werden kann, zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der DNA-Analyse als unabdingbares Instrument für die Strafverfolgungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat nun ihr Strafverfahren abgeschlossen und am 16. November 2020 beim Bezirksgericht Meilen Anklage gegen den 77-jährigen Mann erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, am 4. Juli 1997 in der Absicht, Geld und Wertgegenstände zu entwenden, in die Villa der zum Tatzeitpunkt 86-jährige Frau in Küsnacht/ZH eingedrungen zu sein und sie ermordet zu haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Kanton Zürich Oberstaatsanwaltschaft

ZürichZürich / 23.11.2020 - 11:18:09