
Krimineller Ausländer – Kein Anlass für Änderung der bestehenden Praxis
Frauenfeld. Die Mehrheit des Grossen Rates teilt die Meinung der Regierung, wonach die Praxis zur Wegweisung krimineller Ausländer nicht geändert werden soll. Lediglich die SVP wünschte sich am Mittwoch eine Verschärfung der Praxis.
Der Grosse Rat diskutierte am Mittwoch die Interpellation von SVP-Kantonsrat Moritz Tanner. Dieser hatte wissen wollen, ob die Regierung bereit sei, die Wegweisungs- und Ausschaffungspraxis gegenüber kriminellen und gewalttätigen Ausländern zu verschärfen.
Ausserdem wollte er wissen, was mit dem Vermögen von Ausgeschafften passiert. Die Regierung hatte geantwortet, es gebe keinen Anlass für eine Verschärfung der Praxis. Das Migrationsamt handle exakt entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.
Gesetzliche Grundlagen
Es könnten nicht vermehrt Wegweisungsentscheide getroffen werden, wenn die gesetzlichen Tatbestände nicht erfüllt seien. Ansonsten würden die Wegweisungsentscheide auf dem Rechtsmittelweg korrigiert.
Zudem gelte Eigentumsgarantie auch für Ausländer. Man könne Weggewiesene nicht einfach enteignen. Diskutanten führten an, es würden beispielsweise auch geschiedene Ehefrauen ausgewiesen, die vor der Scheidung noch keine fünf Jahre im Land gewesen seien.
Seriös abklären
Diskutanten aus mehreren Parteien betonten, sie wollten keine Verschärfung der Praxis. Es solle im Thurgau nicht das passieren, was in St. Gallen vorgekommen sei.
Dort habe es Ausweisungen auf Grund falscher Anschuldigungen gegeben, die dann gerichtlich korrigiert worden seien. Nur die SVP blieb dabei: Die Praxis solle ausgeweitet und auch bei Sozialhilfemissbrauch angewendet werden.