Kreditfreigaben für Kunstrasen ist bewilligt
Teufen/AR. Für die Leitungsumlegung der Wasserversorgung vom Reservoir Hüslersegg - Schäflisegg hat der Gemeinderat einen Kredit von 200’000 Franken.
Für die Meteorwasser-Auftrennung in den Quartieren Rütiberg und Rütihof Finanzmittel in der Höhe von gesamthaft 194’00 Franken freigegeben.
Am 25. November 2007 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Teufen dem Baukredit für den Ersatz des Naturrasens Spielfeld Ost im Landhaus durch einen Kunstrasen zugestimmt. Der Abstimmung lag ein Aufwand von 1’243’000 Franken abzüglich einer Subvention von 100’000 Franken zugrunde.
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung mit einem Gesamtaufwand von 1’319’149.15 Franken abzüglich Subventionen von 125’000 Franken genehmigt. Die Mehrkosten von 51’149.15 Franken oder 4.12 Prozent entstanden durch Mehrleistungen für die Sicherheit der Benützer (grössere Sturzräume).
Abschied und Willkommen
Mit dem Ablauf des Amtsjahres per Ende Mai 2009 geht für Ulla Wyser-Schuler und Christian Meng das aktive Mitgestalten zum Wohle der Gemeinde Teufen als Mitglied des Gemeinderates zu Ende. Ab 1. Juni 2009 wird ein Teil dieser Aufgaben durch Susanne Lindemann-Zeller weitergeführt, ein Sitz bleibt vakant. Der Gemeinderat dankt den abtretenden Behördenmitglieder für ihr grosses Engagement und heisst die neu gewählten Ge¬meinderätin herzlich willkommen.
Migros-Provisorium in der Scheibe; allgemeines Fahrverbot und Parkverbot
Mit einem umfassenden Signalisationskonzept wird der Verkehr auf dem Vorgelände des Migros-Proviso¬riums gelenkt. Dazu gehören auch flankierende Massnahmen auf den benachtbarten Grundstücken. Mit Zustimmung der Kantonspolizei hat der Ge¬meinderat folgende Signalisationen erlassen: Signal Nr. 2.01 (Allgemeines Fahrverbot) beim Abzweiger zur RC-Tritec AG und Signal Nr. 2.50 (Parkieren verboten) auf dem gegenüberliegenden Platz des Grundstücks Speicherstrasse 61.
Gegen den Erlass dieser Verkehrsbeschränkungen kann gemäss Art. 107 SSV innert 20 Tagen ab der Veröffentlichung beim Regierungsrat von Appenzell A. Rh., Kantonskanzlei, 9102 Herisau, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Signalisationspläne können während der Auflagefrist – ab 29. Mai 2009 – im Büro 23, Gemeindekanzlei, eingesehen werden.



























