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Krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit in alkoholisiertem Zustand

Baar/ZG. Die Zuger Polizei stoppt einen alkoholisierten Fahrzeuglenker nach einer besonders krassen Missachtung der Höchstgeschwindigkeit

Am Sonntagnachmittag (8. Juni 2014) wurde gegen 17:20 Uhr der Lenker eines Personenwagens angehalten, nachdem die Zuger Polizei mittels eines mobilen Geschwindigkeitsmessgeräts festgestellt hatte, dass der fehlbare Lenker die mit 60 km/h signalisierte Sihlbruggstrasse in Richtung Sihlbrugg mit mehr als 120 km/h befuhr. Damit missachtete er die signalisierte Geschwindigkeit in besonders krasser Art und Weise. Weiter wurde beim angehaltenen Fahrzeuglenker Atemalkoholgeruch festgestellt. Die nachfolgende Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.16 Promille. Der 54 jährige Schweizer musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben und sein Fahrzeug wurde gestützt auf die seit dem 1. Januar 2014 gültigen Verkehrsvorschriften sichergestellt. Der fehlbare Fahrzeuglenker wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.

ZugZug / 09.06.2014 - 09:40:45