• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Kranker Ahorn muss fallen

Teufen. Der am Eggen-Höhenweg stehende, 150-jährige gespaltene Ahorn leidet unter Pilzbefall. Nun soll der Baum gefällt und durch einen neuen ersetzt werden.

Der am Eggen-Höhenweg stehende, markante Baum ist seit einem Blitzschlag in den Vierziger-Jahren gespalten. Untersuchungen dieses beim Aussichtspunkt «Ahorn» stehenden Zeitzeugen haben ergeben, dass der Baum unter Pilzbefall mit zentraler Stammfäule leidet. Der schlechte Allgemeinzustand des Bergahorns gefährdet die Fussänger und Wanderer sowie die Benützer des unter dem Baum angebrachten Sitzplatzes.

In Anbetracht der begrenzten Lebenserwartung sowie der akuten Gefährdung soll der Bergahorn in nächster Zeit gefällt und durch einen neuen Ahorn ersetzt werden. Mit dem Ersatz werden die Sitzgelegenheiten neu gestaltet.

Der eindrückliche Aussichtspunkt – mit dem Blick in das Fürstenland und den Alpstein – ist in privatem Eigentum. Der Unterhalt des Bergahorns und des Rastplatzes erfolgt durch die Gemeinde. Der Ersatz und die Neugestaltung der Sitzgelegenheit erfolgt in Absprache mit dem Grundeigentümer.

Kreditfreigabe zulasten der Investitionsrechnung
Gemäss Quartierplan ist vorgesehen, auf der Liegenschaft «Alder», Bündt, einen Wendehammer zu erstellen. Dieser kommt nördlich des Gebäudes zu liegen. Der Gemeinderat hat den in der Investitionsrechnung budgetierten Kredit in der Höhe von 72 000 Franken freigegeben.

Schiessanlage Wettersbüel: Schiessplan 2009
Die Benützung der 300-m-Schiessanlage basiert seit Herbst 1994 auf einer Vereinbarung. Pro Jahr darf an maximal 14 Schiesshalbtagen mit insgesamt 61 Stunden geschossen werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind das Kantonale Schützenfest, das Eidgenössische Feldschiessen sowie militärische Schiessen. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt mit Ausnahme des Eidg. Feldschiessens und allfälligem Kantonalschützenfest ein allgemeines Schiessverbot.

Der von der Standschützen-Gesellschaft für dieses Jahr vorgelegte und vom Gemeinderat genehmigte Schiessplan umfasst 14 Halbtage mit 55 Stunden. Der Schiessplan kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden und wird im Internet publiziert.

Rechnung 2008 des Zweckverbands Feuerwehr Teufen-Bühler-Gais
Für das vergangene Jahr wurde ein Netto-Aufwand in der Höhe von 720 700 Franken budgetiert; der Abschluss zeigt ein erfreuliches Bild, nämlich einen um knapp 39 000 Franken tieferen Netto-Aufwand von 681’720.59 Franken. Dieser gute Abschluss wirkt sich auch auf den Gemeinde-Beitrag von Teufen aus. Anstelle der budgetierten 395’608.65 Franken sind dem Zweckverband 374’211.99 Franken auszurichten.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2008 genehmigt und dankt der Feuerwehrkommission sowie den Angehörigen der Feuerwehren für ihren Einsatz.

Mutationen Einwohnerkontrolle
Im Januar halten sich die An- und Abmeldungen von Einwohnern mit +/- 42 die Waage.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 05.02.2009 - 12:18:00