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Krampf im Bein – Mann kracht in Fassade

St. Gallen. Wegen einem Krampf im Bein, verlor ein Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einer Fassade.

Auf dem Kantonsspitalareal wollte ein Fahrzeuglenker seinen Wagen in ein freies Parkfeld stellen. Er legte den Rückwärtsgang ein und setzte zurück. Plötzlich verspürte er im rechten Bein einen krampfähnlichen Schmerz und konnte dieses nicht mehr kontrollieren. Das Fahrzeug beschleunigte rückwärts fahrend. Der Mann versuchte den Wagen mit gezogener Handbrem-se zu stoppen.

Trotzdem überquerte das Auto die Spitalstrasse, touchierte einen parkierten Personenwagen und prallte massiv gegen die Fassade des Gebäudes 08 KSSG. Glücklicherweise hielten sich zu diesem Zeitpunkt keine Passanten auf dem dortigen Trottoir auf, sodass niemand verletzt wurde.  An der Fassade und an den Fahrzeugen entstand beträchtlicher Sachschaden.         
                                              
Gestern, um 17.45 Uhr, ereignete sich auf der Oberstrasse Nummer 137 ein Verkehrsunfall. Nun sucht die Polizei einen dunklen Personen- oder Lieferwagen, welcher kurz vor dem Verkehrsunfall von der Tankstelle auf die Oberstrasse eingebogen ist. Obwohl dieser Wagen nicht direkt in den Unfall verwickelt war, könnte der Lenker der Polizei wichtige Hinweise betreffend dieses Verkehrsunfalles geben.

Zeugen, welche diesen Unfall gesehen haben, werden gebeten sich mit dem Unfalldienst der Stadtpolizei St.Gallen, unter der Telefonnummer 071 224 60 00, in Verbindung zu setzen.                                         

Gestern, um 16.35 Uhr, ereignete sich auf der Ver-zweigung Harzbüchelstrasse mit der Spinnereistrasse, ein Auffahrunfall zwischen zwei Personenwagen. Dabei prallte ein Fahrzeuglenker im Ko-lonnenverkehr mit der Wagenfront seines Autos gegen das Heck eines vor ihm stehenden Personenwagen. Beim Verkehrsunfall wurde niemand ver-letzt.                                                               

Heute, kurz nach 11 Uhr, konnte in St.Gallen Bruggen ein Per-sonenwagenlenker angehalten werden, welcher zum wiederholten Male das Fahrzeug trotz Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit lenkte. Gleichzeitig stellte es sich heraus, dass er das Auto unter Alkoholeinfluss (1.10 %o) führte. Eine Blutprobe wurde angeordnet. Der Mann wird zur Anzeige gebracht und muss sich vor den Untersuchungsbehörden verantworten.

St.GallenSt.Gallen / 20.05.2009 - 15:20:55