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Kostenloser Zugriff

Zukünftig sollen alle berechtigten Stellen mit öffentlichen Aufgaben kostenlos auf die Daten des elektronischen Grundbuchs zugreifen können.

Dies hat der Regierungsrat beschlossen und die Verordnung über das Grundbuch- und Notariatswesen geändert. Die Neuerung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Der Zugriff auf die Daten des elektronischen Grundbuchs ist mit der Verordnung des Regierungsrates über das Grundbuch- und Notariatswesen vom Dezember 1991 geregelt. Bisher hat das Departement für Justiz und Sicherheit über den Datenzugriff entschieden und mit den Benutzern, in erster Linie Politischen Gemeinden, Vereinbarungen abgeschlossen. Die Gemeinden bezahlten für den Datenzugriff dem Kanton 100 Franken pro Person und Jahr.

Das Grundbuch ist gemäss Zivilgesetzbuch öffentlich. Ein Projekt über die Ablauforganisation beim Verkehr mit digitalen Daten hat unter anderem gezeigt, dass es sinnvoll ist, wenn alle zugriffsberechtigten Stellen mit öffentlichen Aufgaben, auch ausserhalb der kantonalen Verwaltung, kostenlos auf die Grundbuchdaten zugreifen können. Mit der Verordnungsänderung hat der Regierungsrat dazu die rechtliche Grundlage geschaffen. Im Übrigen enthält die Verordnungsänderung kleinere Anpassungen, die sich aus dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft ergeben.

ThurgauThurgau / 21.08.2008 - 07:46:00