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Kontrollen neu gebührenpflichtig

Bühler. Ab nächstem Jahr ist die Kontrolle von Holzfeuerungsanlagen gebührenpflichtig, dies hat der Gemeinderat entschieden.

Ab 2007 ist auch in Bühler eine Gebühr von 35 Franken für die Abnahme beziehungsweise Erstkontrolle von Holzfeuerungsanlagen zu entrichten. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Die wiederkehrende Kontrolle kos- tet bei einer Beanstandung 35 Franken, ohne Beanstandung 15 Franken.

Bereits haben im Kanton Appenzell Ausserrhoden viele Gemeinden die Holz- feuerungskontrollen eingeführt, wie sie das Gesetz fordert. Mit der Kon- trolle hat der Gemeinderat Erich Kast, Kaminfeger aus Teufen, beauftragt.

Der Kaminfeger führt bis jetzt nur die Information, dass es sich bei einer Holzfeuerung um ein Cheminée oder eine Zentralheizung handelt. Die Ersterfassungsgebühr von 35 Franken beinhaltet die ordentliche Kontrolle von 15 Franken plus einen Zuschlag von 20 Franken für die zusätzliche Arbeit des Kaminfegers. Diese enthält das Ausfüllen eines Rapports mit Informationen zu Kaminhöhe, -durchmesser, Marke der Heizung, sowie deren nachträgliche Erfassung im Computer.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 30.11.2006 - 14:17:00