Komitee unterstützt Verfassungsänderung
Weinfelden. Die bisher sehr einschränkenden Regeln darüber, wer im Thurgau in Parlamente und Behörden einziehen darf, sollen vereinfacht werden. Heute hat sich dafür ein überparteiliches Komitee eingesetzt.
Die Thurgauer Stimmberechtigten entscheiden am 8. Februar darüber, ob künftig der Kreis derjenigen, die in «Amt und Würden» gewählt werden können, ausgedehnt wird. Dafür muss die Verfassung geändert werden.
Alle Parteien dafür
In dem Komitee, das die Verfassungänderung unterstützt, sind alle Grossratsfraktionen vertreten: SVP, FDP, CVP/Glp, GP, SP, sowie EVP/EDU. Die bisher geltende Bestimmung sei nicht nur schwer verständlich formuliert, sie sei auch sehr restriktiv, erklärte der Frauenfelder Stadtammann Carlo Parolari (FDP).
Thurgauischen Parlamenten dürfen derzeit «Verwandte in gerader Linie und Ehegatten» nicht gleichzeitig angehören. Das betrifft Eltern und Kinder, aber auch Grosseltern und Enkel sowie eben Ehepartner.
Im Grossen Rat erlaubt, in Gemeinden verboten
Eingetragene Partnerschaften und Konkubinatspaare sind davon nicht betroffen, weil sie in der Verfassung nicht erwähnt werden. Im Grossen Rat dürfen aber auch schon bisher Geschwister sitzen: derzeit gibt es zwei Geschwisterpaare im Rat.
Anders in Gemeindeparlamenten, für die schärfere Bestimmungen gelten. Nicht nur Geschwister dürfen dort nicht gleichzeitig sitzen, sondern auch keine Verschwägerten. Wobei die Verschwägerung auch nicht ende, wenn ein Paar geschieden werde, führte SVP-Kantonsrat Christoph Tobler aus.
Keine Einschränkungen mehr für Parlamentsmandate
Bereits mehrfach hätten in Gemeinden Gewählte ihr Amt nicht antreten können, weil damit gegen diese Vorschriften verstossen worden wäre. Das soll sich ändern.
Neu sollen in Parlamenten – in Gemeinden und im Kanton – diese Regeln nicht mehr gelten. Wer gewählt wird, soll auch ins Parlament einziehen können.
Strengere Vorschriften für Exekutiven und Gerichte
Bestehen bleiben Verbote in Behörden – von Gemeindeexekutiven über die Kantonsregierung bis zu den Gerichten. Dort dürfen weiterhin weder Ehegatten oder Partner in Lebensgemeinschaften noch Eltern und Kinder und auch keine Geschwister samt Partnern sitzen.
Hier gelte es auch dem Anschein einer familiären Befangenheit vorzubeugen, sagte Tobler. Möglich wird aber, dass Grosseltern und Enkel gemeinsam vertreten sein könnten.
Nichts geändert wird auch an der Vorschrift, dass niemand in seiner eigenen Aufsichtsbehörde sitzen darf. Das schliesst im Kanton die Kantonsangestellten ebenso aus, wie in den Gemeinden die Gemeindeangestellten.



























