Komitee ohne Verständnis für Regierungsrat
Herisau/AR. Der Regierungsrat will keine Stimmempfehlung für die Initiative «Faires Wahlverhalten - Proporz für den Kantonsrat» abgeben. Das Komitee bedauert das.
Die Regierung beantragt dem Parlament, die Ende 2006 eingereichte Proporzinitiative gültig zu erklären und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten, wie sie vergangene Woche mitteilte. Mit diesem Verhalten schaffe der Regierungsrat Unklarheit, kritisiert das Initiativkomitee laut Communiqué vom Dienstag.
Die Initiative «Faires Wahlverhalten – Proporz für den Kantonsrat», die im Oktober vom Kantonsrat behandelt wird, verlangt einen Wechsel von der heutigen Mischform zwischen Majorz und Proporz zum reinen Proporzwahlsystem für das 65-köpfige Parlament.
Proporz bisher einzig in Herisau
Bisher wählt einzig Herisau seine 14 Ratsmitglieder nach dem Proporz. In den übrigen 19 Gemeinden gilt das Majorzsystem. Der Proporz würde laut Regierung «vermutlich zu einer breiteren Vertretung der politischen Gruppierungen» im Parlament führen.
Von einem Systemwechsel versprechen sich die kleinen Parteien eine Stärkung. Die FDP – mit 26 Sitzen heute stärkste Fraktion – und die Parteiunabhängigen (22 Sitze) könnten Macht einbüssen. Von den Parteiunabhängigen verlangt das Komitee staatspolitische Verantwortung; sie sollen sich auch an Proporzwahlen beteiligen.
Die Regierung sieht «nachvollziehbare Argumente» sowohl für die Beibehaltung des geltenden Wahlrechts als auch für einen Wechsel zum reinen Proporz, wie sie miteilte. Das geltende System weise gemäss neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung Mängel auf.
Wechselnde Haltung der Regierung
Die Regierung gibt in der aktuellen Proporz-Frage keine Abstimmungsempfehlung ab. In erster Linie sollen sich die Stimmberechtigten zu «dieser staatspolitischen wichtigen Frage» äussern können. Eine allfällige Empfehlung sei Sache des Kantonsrats. Dieses Verhalten bedauert das Initiativkomitee.
Die Regierung vertrat in Sachen Proporz in den letzten Jahren eine wechselnde Haltung: 2003 sprach sie sich gegen eine Proporz-Initiative der SVP aus. Mitte 2004 präsentierte sie einen Gegenvorschlag, der den Proporz und neun Wahlkreise vorsah. Anfang 2005 unterstützte sie eine Proporz-Variante mit fünf Wahlkreisen.
1921, 1978 und 1994 verworfen
Die aktuelle Proporz-Initiative ist nicht der erste Vorstoss in dieser Richtung in Ausserrhoden. So wurden 1921, 1978 und 1994 Volksbegehren jeweils von der Landsgemeinde verworfen. 2002 und 2003 wurden neue Initiativen lanciert, später aber zu Gunsten der aktuellen Initiative wieder zurückgezogen.
Die Ausserrhoder Kantonsverfassung von 1995 erlaubte den Gemeinden, für die Kantonsratswahl den Proporz einzuführen. Von den 20 Gemeinden machte aber einzig Herisau 1997 von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Speicher und Teufen wurde ein Systemwechsel klar verworfen.
Beim Majorzsystem gewinnt, wer in einem Wahlkreis am meisten Stimmen erzielt. Dies führt in der Regel zu Persönlichkeitswahlen. Beim Proporz werden die Sitze zuerst auf die Listen (Parteien) verteilt. Innerhalb der Parteien erhalten die Kandidaten mit den meisten Einzelstimmen Sitze.



























