KMU-Steuerreform: Ja oder Nein?
AI/AR. Am kommenden Sonntag, 24. Februar, wird über die Unternehmenssteuerreform abgestimmt. Die meisten Verbände und Parteien im Appenzellerland empfehlen ein Ja.
«Gewerbe und KMU stärken». Unter diesem Titel empfiehlt der Vorstand des Gewerbeverbandes Appenzell Ausserrhoden der Stimmbürgerschaft am kommenden Sonntag ein Ja in die Urne zu legen und die KMU-Steuerreform gut zu heissen. Ruedi Aerni, Leiter der Wirtschaftsförderung Appenzell Ausserrhoden, hält fest: «Die KMU-Steuerreform stärkt das Gewerbe und die Klein- und Mittelunternehmen in der Schweiz. Steuerliche Hindernisse und Ungerechtigkeiten beeinflussen heute unternehmerische Entscheide oft negativ. Der Abbau dieser Hindernisse ermöglicht einen Innovationsschub und löst blockierte Nachfolgeregelungen.
Gerade die Referendumsführer verlangen von den Gewerbetreibenden je länger desto mehr. Sie sollen mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, mehr Lehrlingsstellen anbieten, gute Arbeitsbedingungen gewähren und möglichst hohe Löhne bezahlen. Doch die gleichen Kreise sind nicht bereit, den KMU die dafür notwendigen steuerlichen und bürokratischen Entlastungen zu gewähren. Das ist unredlich.
Es ist offensichtlich: Die KMU-Steuerreform ist ganz klar wachstumsorientiert. Vom Impulsprogramm profitieren nicht nur die kleinen und mittleren Betriebe, sondern die ganze Schweizer Wirtschaft und dazu der Bund und die AHV. Darum sagt das Gewerbe Ja zur KMU-Steuerreform.»
Arbeitsplätze sichern
Mit seiner Meinung steht der Gewerbeverband Ausserrhoden aber nicht alleine da. Im Gegenteil. Auch die SVP, die FDP und die CVP sagen klar Ja. Ebenso die Finanzdirektoren-Konferenz der Ostschweiz. Das klare Statement: «Die Ostschweizer Kantone unterstützen eine erleichterte Nachfolgeregelung für Unternehmen sowie die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch steuerliche Massnahmen auf Bundesebene. Alle Ostschweizer Kantone haben die Teilbesteuerung von Dividenden auf Unternehmensgewinnen bereits eingeführt, damit die wirtschaftliche Doppelbelastung auf kantonaler Ebene gemildert werden kann. Die reduzierte Besteuerung von Einkünften aus Unternehmensgewinnen wird zu mehr Investitionen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen führen.
Nun soll diese steuerliche Entlastungsmassnahme, welche viele Kantone bereits kennen, auch auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden. Also geht es um nichts Neues, sondern um die Gleichbehandlung der Steuerzahlenden auf allen staatlichen Ebenen.»
Gegner machen mobil
Es gibt aber nicht nur Befürworter der KMU-Steuerreform, sondern auch Gegner. So beispielsweise die SP und verschiedene Gewerkschaften. Sie behaupten, von der KMU-Steuerreform würden nur Grossaktionäre profitieren. «Das stimmt so nicht», entgegnen die Befürworter und erklären: «Die KMU-Steuerreform richtet sich an rund 300’000 Klein- und Mittelbetriebe. Die Reform bringt ein ausgewogenes Paket von Massnahmen für alle Unternehmensformen.»
Die Gegner halten weiter fest: «Die Reform führt zu unannehmbaren Ausfällen bei Bund, Kantonen und Sozialversicherungen. Die Reform kostet rund zwei Milliarden Franken.» Auch diese Behauptung widerlegen die Befürworter: «Die kurzfristigen Mindereinnahmen beim Bund werden auf 56 Millionen Franken geschätzt. Bei den Kantonen ist kurzfristig mit Mindereinnahmen von maximal 0,85 Milliarden zu rechnen. Zudem haben es die Kantone selbst in der Hand, wie stark sie die KMU entlasten wollen:»
«Die AHV verliert 300 bis 400 Millionen Franken, weil die Unternehmer sich nicht mehr AHV-pflichtigen Lohn ausbezahlen, sondern nur noch Dividenden.» So ein weiteres Argument der Gegner. Aber auch das versuchen die Befürworter zu widerlegen: «Diese Behauptung ist aus mehreren Gründen falsch. Erstens würde eine reine Dividendenentschädigung als missbräuchlich betrachtet werden. Die Differenz zum branchenüblichen Lohn wäre AHV-pflichtig und würde von der AHV eingefordert. Darüber hinaus würde der Unternehmer bei einer Verschiebung von Lohn zu Dividenden auf steuerlich vorteilhafte BVG-Beiträge verzichten. Drittens müsste der Unternehmer die durch eine Dividende ersetzten Lohn mit allen anderen Anteileignern teilen, während der Lohn nur ihm gehört (Ausnahme 100%-Beteiligung). Viertens würde auch die private Vermögenssteuer steigen, da sich der fiktive Unternehmenswert in Abhängigkeit des Ertrages ergibt. Fazit: Kurzfristig sind leichte Mindereinnahmen möglich. Längerfristig rechnet der Bund aber sogar mit Mehreinnahmen von 23 bis 67 Millionen (zirka ein Tausendstel der AHV-Gesamteinnahmen von 34 Milliarden). Denn Wachstum und gesicherte Arbeitsplätze sind positiv für die AHV.»
Merz kämpft für ein Ja
Wie bei jeder Abstimmung gibt es Pro- und Contra-Argumente. Der Ausserrhoder Bundesrat und Finanzminister Hans Rudolf Merz kämpft für ein Ja. Wie die Stimmbrügerinnen und Stimmbürger entscheiden, wird sich am kommenden Sonntag zeigen.



























