KMU/Gewerbler müssen neue happige Radio- und TV-Gebühren entrichten
Appenzell/CH. Dank wasserdichter Gesetzgebung haben die KMU keine Chance, den saftigen Abgaben für Radio und TV-Empfang zu entrinnen.
Billag «melkt» die Gewerbler
Der Gebühreneintreiber Billag konzentriert seine unerbittlichen Anstrengungen derzeit auf das Kleingewerbe. Das neue Radio- und Fernsehgesetz, das im April 2007 in Kraft getreten ist, sieht eine Neuregelung bei den Gebühren für Betriebe vor. Sie kommt dieses Jahr erstmals zur Anwendung. Für Firmen wird neu zwischen gewerblichem und kommerziellem Empfang unterschieden. Der gewerbliche betrifft den Sendebetrieb für Mitarbeiter; der Betrieb zahlt pauschal 152,95 Franken im Quartal (dazu kommt noch eine Urheberrechtsentschädigung für die Suisa). Der kommerzielle betrifft den Empfang für Kunden, etwa in Restaurants in Hotels, Coiffeursalons oder Taxis. Hier richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Anzahl Geräte im Betrieb. Insgesamt verschickt die Billag, eine Tochter des Telekom-Unternehmens Swisscom, jährlich zwölf Millionen Rechnungen, eine Million Mahnungen und 70 000 Betreibungen.
Die Rechnung aus dem Nichts
Folgendes Beispiel zeigt, wie Mikrobetriebe von der Billag gemolken werden. So erhielt der Inhaber einer Drogerie in der Zentralschweiz kürzlich eine Rechnung in der Höhe von rund 2 000 Franken. Auslöser dafür war ein kleines Radiogerät im Auspackraum, das gut zehn Quadratmeter beschallt. Dass die Billag bei einem Drei-Mann-Betrieb vorstellig wird, ist neu: „Wir wurden in den letzten Jahren nie kontaktiert“, sagt der Drogist. Was ihm besonders sauer aufstösst, ist das aggressive Vorgehen der Billag. Gibt ein Betriebschef die Weisung heraus, weder Radio- und Fernsehen zu benutzen und die Mitarbeitenden halten sich nicht daran, droht die Billag mit einer Klage wegen Urkundenfälschung.
So wie dem Innerschweizer geht es derzeit unzähligen Coiffeuren, Restaurantbesitzern, Taxifahrern oder Schreinermeistern: 130 000 Betriebe geht die Billag nach eigenen Angaben dieses Jahr an. „Wir schreiben Adressen an, die bisher nicht oder nur für Radio. bzw. TV angemeldet sind“, erklärte Sprecher Jonny Kopp dem Tagi-online. Ein Pardon kennen die Gebühreneintreiber nicht: Für das Autoradio in einem Geschäftswagen bezahlt der Kleinbetrieb jährlich 400 Franken Gebühren und Entschädigungen; Beträge in ähnlicher Höhe müssen Taxi-Unternehmen bei der Billag abliefern. Auch für Computer mit Internetzugang haben die Firmen Gebühren zu entrichten; unabhängig davon, ob sie online Radio- und Fernsehprogramme konsumieren.
Politischer Druck
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verfolgt das Vorgehen der Billag mit Argusaugen und grösstem Missfallen. Rechtliche Abklärungen zeigen leider, dass der Gebühreneintreiber – nach dem Buchstaben des Gesetzes – korrekt vorgeht. Eine Praxisänderung dürfte somit nur durch Veränderungen der rechtlichen Grundlagen möglich sein. Entsprechend unterstützt der sgv SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, die mit mehreren parlamentarischen Vorstössen das Gebaren der Billag stoppen will. Die Winterthurerin ist am Ende ihrer Geduld: „Leider war der Druck auf die Politik bis jetzt zu wenig gross, damit im Parlament etwas unternommen worden wäre. Die Radio- und Fernsehkonsumenten haben schon lange genug davon, wie sich die Billag aufführt; und jetzt werden auch noch die KMU geplagt. Ziel muss es sein, ein neues Einzugsmodell zu finden. Die Billag, die 55 Millionen Franken erhält, um uns ausschliesslich Rechnungen für Zwangsgebühren ins Haus zu schicken, braucht es nicht“, sagt Rickli. Und die Gebühren müssten generell gesenkt werden.
Dachorganisation der Schweizer KMU
Organisation faîtière des PME suisses
Organizzazione mantello delle PMI svizzere
Umbrella organization of Swiss SME
Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri
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