Klare Regelungen zu Gemeinde-Auskünften begrüsst
Weinfelden. Im Thurgau soll das neue «Gesetz über das Einwohnerregister» festlegen, welche Daten für Bundes-, Einwohner- und Stimmregister zu erheben sind. Der Grosse Rat hat am Mittwoch die erste Lesung beendet.
Mit dem Gesetz werden vor allem die kantonalen Bestimmungen an jene des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes angepasst. Dieses wurde geschaffen, um die Volkszählung 2010 als Registerzählung durchführen zu können.
Dafür muss klar sein, dass die verschiedenen Register – vom Einwohner- bis zum Stimmregister – in Gemeinden, Kantonen und beim Bund jeweils die gleichen Daten enthalten. Im Grossen Rat war das Gesetz denn auch prinzipiell unbestritten.
Vereine bekommen Adressen
Begrüsst wurde vor allem, dass mit dem neuen Einwohnerregister-Gesetz auch die Auskunftsrechte und -pflichten der Gemeinden geregelt werden. Bisher gab es im Thurgau keine gesetzliche Regelung darüber, welche Einwohnerdaten an wen weitergegeben werden dürfen.
Neu ist festgehalten, dass Adressdaten an Vereine weitergegeben werden dürfen, sofern diese damit keine kommerziellen Interessen verfolgen. Zudem dürfen Adressen in Einzelfällen auch Privaten mitgeteilt werden.
Keine Vermieter-Meldepflicht
Umstritten war die Frage, ob Vermieter dazu verpflichtet werden sollen, Mieterwechsel innerhalb von 14 Tagen den Gemeinden zu melden. Nach engagierter Diskussion wurde diese Pflicht mit 60 zu 56 wieder gestrichen.
Aufgenommen wurde wieder die von der Regierung vorgelegte Auskunfstpflicht der Vermieter. Diese müssen auf Gemeindeanfragen über Mieterwechsel Auskunft geben.
Gegen die von der vorberatenden Kommission eingeführte Meldepflicht hatten sich vor allem Kantonsräte der SVP und der FDP sowie Vertreter der Hauseigentümer gewehrt. Gemeindevertreter dagegen unterstützten die Pflichtregelung.



























