Kirchenrat hebt Kündigung auf
AI/AR. Der Kirchenrat beider Appenzell heisst die Kündigung von Pfarrerin Marion Giglberger nicht gut und hat sie aufgehoben, dies hat der Kirchenrat heute bekannt gegeben.
Die Rekurskommission der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell hat am 23. August die Beschwerde gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Pfarrerin Marion Giglberger gutgeheissen.
Kündigung ungültig wegen Formfehlern
Die Begründung der Rekurskommission ist formeller Natur: Nachdem die notwendigen Gesamterneuerungswahlen für die Kirchenvorsteherschaft Reute – Oberegg an der Kirchgemeindeversammlung vom März 2006 unterblieben sind, sei der Kirchenrat nicht berechtigt gewesen, die Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft unter Auflagen und befristet bis zur nächsten ordentlichen Kirchgemeindeversammlung wieder ins Amt einzusetzen. Der Kirchenrat hätte die Kirchgemeinde Reute – Oberegg vielmehr anhalten müssen, unverzüglich eine Kirchgemeindeversammlung einzuberufen.
Daraus folgt, dass die Kirchenvorsteherschaft zum Zeitpunkt der erfolgten Kündigung nicht rechtssgültig handeln konnte. Die von der Kirchenvorsteherschaft ausgesprochene Auflösung des Anstellungsverhältnisses sei daher als nicht existent zu betrachten.
Kirchenrat wird durch Verwalter ersetzt
Aufgrund dieses Entscheides ist die Kirchenvorsteherschaft Reute – Oberegg nicht mehr handlungsfähig. Der Kirchenrat als Aufsichtsbehörde setzt bei Handlungsunfähigkeit einer Kirchenvorsteherschaft zur Aufrechterhaltung der laufenden Geschäfte einen Verwalter ein. Der Kirchenrat hat Richard Kunz, ehemaliger Erziehungssekretär, als Verwalter der Kirchgemeinde Reute-Oberegg eingesetzt. Der Verwalter organisiert und veranlasst die Neuwahlen zur Wiederbesetzung einer handlungsfähigen Kirchenvorsteherschaft. Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung wurde vom Verwalter auf Sonntag, den 30. September festgesetzt.
Weitere Artikel zu diesem Thema:
– «Kein Rücktritt, sondern Kündigung», (20.11.2006)



























