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«Kinderlärm ist ein Zeichen von Lebensfreude»

Altnau. Gemeindeammann Beat Pretali fordert von der Bevölkerung Nachsicht im Hinblick auf die sommerlichen «Lärmbelastungen».

«Jedes Jahr während der Sommerzeit mehren sich bei Polizei und Gemeindeverwaltung die Beschwerden wegen Mittags- und Nachtruhestörungen. Mit dem Beginn der Fussball-EM sind weitere Konflikte absehbar.

Bereits jetzt gibt es schon genügend Situationen, welche das berechtigte Ruhebedürfnis der Umgebung strapazieren: Die Party im Garten, der Sound aus der fremden Musikanlage, der dröhnende Rasenmäher, bellende Hunde, spielende und schreiende Kinder oder die Arbeitszeiten der angrenzenden Gewerbebetriebe.

Die Einhaltung von Ruhe und Ordnung ist grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Mit mehr Rücksichtnahme auf der einen und mit mehr Toleranz auf der anderen Seite liesse sich jedoch manches Ruheproblem weitgehend vermeiden.

Zur Erinnerung:
Ruhestörung ist grundsätzlich strafbar.
Von Nachtruhe spricht man zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten.
An den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags von 6 bis 7, von 12 bis 13 und von 20 bis 22 Uhr ist die Vermeidung von Lärm besonders zu beachten und dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. (Die öffentlichen Ruhetage sind: alle Sonntage, Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachtstag und 26. Dezember, 1. Mai und 1. August)
Verkaufsgeschäfte im Detailhandel dürfen von Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein.
Gastgewerbebetriebe können von 5 bis 24 Uhr, von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bis 1 Uhr geöffnet sein.
Für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft gilt werktags die Zeit von 19 bis 07 Uhr als Nacht. In dieser Zeit, sowie über Mittag von 12 bis 13 Uhr sind nur Arbeiten erlaubt, die keinen störenden Lärm verursachen.
Jegliche Ausnahmen bedürfen einer vorgängig einzuholenden Bewilligung.

Sollten sie in Ihrer Mittags- oder Nachtruhe ausserhalb ihrer Toleranzgrenze gestört werden, suchen sie zuerst das direkte Gespräch mit «dem Störefried». Handeln sie rechtzeitig, höflich und ohne Emotionen.

Sobald ihre Nerven derart blank liegen, dass sie den richtigen Ton nicht mehr finden, besteht schnell die Gefahr einer unnötigen Eskalation der Situation. Rufen sie die Polizei nur dann zu Hilfe, wenn ihr berechtigtes Anliegen ignoriert wird.

Und denken sie daran, Kinderlärm ist ein untrügerisches Zeichen von Lebensfreude. Freuen sie sich mit. Und wenn es einmal zu laut wird, gehen sie doch zu den Kindern hin. Erzählen sie ihnen aus der Zeit, als sie selbst Kind waren. Kinder sind dann auch gerne ruhig und hören interessiert zu.

Gehen sie mit ihren Nachbarn behutsam um. Belastete Beziehungen beeinträchtigen die Lebensqualität.»

ThurgauThurgau / 15.05.2008 - 06:55:00