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Kinder sollen gegen Masern geimpft werden

Frauenfeld/TG. Der Kantonsärztliche Dienst empfiehlt den Erziehungsberechtigten, Kinder und Jugendliche gegen Masern, Mumps und Röteln impfen zu lassen.

Den Schulbehörden legt er nahe, an Masern erkrankte Kinder 18 Tage von der Schule auszuschliessen. Ebenso lange sollen nicht geimpfte Kinder ab dem Erstkontakt mit einer an Masern erkrankten Person der Schule fern bleiben.

Die Schweiz beteiligt sich zum ersten Mal an der Europäischen Impfwoche und thematisiert die Eliminierung der Masern als nationales Ziel. im Vergleich zu den umliegenden Ländern ist die Schweizer Bevölkerung
schlechter gegen Masern geimpft. Um das Ziel der Ausrottung dieser gefährlichen Kinderkrankheit zu erreichen, ist ein Durchimpfungsgrad von 95 Prozent nötig. Der Kanton Thurgau liegt mit 85 Prozent im
schweizerischen Mittelfeld. Um eine bessere Durchimpfung der Jugend und der gesamten Bevölkerung im Thurgau zu erreichen, empfiehlt der Kantonsärztliche Dienst, Kinder und Jugendliche gegen Masern, Mumps
und Röteln zu impfen. In einem Informationsschreiben hat er die Schulen aller Stufen ermuntert, die Eltern zur Kontrolle des Impfausweises ihrer Kinder aufzufordern. Sollten die Kinder nicht zwei Impfungen gegen die
drei Kinderkrankheiten aufweisen, wird den Erziehungsberechtigten empfohlen, dies beim Haus- oder Kinderarzt nachzuholen. Den Schulbehörden wird ausserdem angeraten, an Masern erkrankte Kinder 18
Tage von der Schule auszuschliessen. Auch ungeimpfte Kinder sollen nach einem Erstkontakt mit einer an Masern erkrankten Person, beispielsweise einem Geschwister, der Schule während 18 Tagen fernbleiben.

Masern sind eine gefährliche Krankheit, die man mit zwei (harmlosen und billigen) Impfungen verhindern kann. Die für gesunde junge Menschen ungefährliche Impfung dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch
den Menschen, die keine Impfmöglichkeit haben (fehlende Finanzen in Drittweltländern), und immungeschwächten Personen. Der schweizerische Impfplan empfiehlt eine zweimalige Impfung im Alter zwischen 12 und 24 Monaten zu machen. Wer nur eine Impfung gemacht hat, soll möglichst rasch die zweite Impfung nachholen. Masern sind vier Tage vor Auftreten der ersten Symptome ansteckend. Vom Ansteckungszeitpunkt bis zum Auftreten der ersten Symptome dauert es ca. 10 bis 14 Tage. Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Geschwister können sich innerhalb 72 Stunden nach dem Erstkontakt mit dem ansteckenden Geschwister (es zählen die ersten aufgetretenen Symptome) gegen Masern ein erstes oder zweites Mal impfen lassen.

ThurgauThurgau / 23.04.2009 - 13:13:11