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Kind gestorben: Wiederholung soll verhindert werden

Nachdem in der letzten Woche ein Kind bei einem Verkehrsunfall gestorben ist, ruft die Polizei erforderliche Verhaltensregeln in Erinnerung.

Letzte Woche kam ein Kind bei einem Verkehrsunfall in der Stadt Zürich ums Leben. Um solch tragische Unfälle in Zukunft möglichst zu verhindern, rufen die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Zürich allen Verkehrsteilnehmenden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung.

Für Kinder, Eltern und Begleiter von Kindern gilt:
· Vor dem Randstein immer ganz anhalten, auch mit dem Trottinett.
· Vor dem Betreten der Strasse immer in alle Richtungen schauen, auch bei Grünlicht.
· Die Strasse zu Fuss überqueren und dabei noch einmal nach links und rechts schauen.

Diese Verhaltensregeln gelten auch für Kinder, die mit anderen fahrzeugähnliche Geräten wie Kick-Boards, Rollbretter, Kinderfahrräder, aber auch ihrem Velo unterwegs sind. Lassen Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt damit fahren. Die dabei gefahrene Geschwindigkeit kann für Ihr Kind eine Überforderung darstellen.

Für Motorfahrzeuglenkende gilt:
· Fahren Sie besonders vorsichtig, wenn sich Kinder in der Nähe der Strasse befinden.
· Achten Sie besonders im Bereich von Fussgängerstreifen, Kindergärten und Schulhäusern auf herannahende Kinder.
· Wollen Kinder die Strasse überqueren, halten Sie immer vollständig an und nehmen sie mit den Kindern Blickkontakt auf.

Für weitere Anregungen und allgemeine Informationen über Kinder und den Strassenverkehr besuchen Sie bitte unsere Internetseite unter www.stadt-zuerich.ch/schulinstruktion oder kontaktieren Sie uns.

Stadt ZürichStadt Zürich / 13.11.2007 - 11:25:00