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staatsanwalt

Kiental BE: Verfahren wegen Tötungsdelikt

Nachdem Anfang November 2019 in der Region Kiental ein Mann von einem Bekannten mutmasslich in eine Schlucht gestossen worden ist und dabei überlebte, haben die Kantonspolizei Bern und die Staatsanwaltschaft Oberland über Monate Ermittlungen getätigt. Dabei fanden sich auch Parallelen zu einem Todesfall vom Mai 2019. Folglich wurde ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung geführt. Der mutmassliche Täter, ein heute 63-Jähriger, befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Am Dienstagmorgen, 5. November 2019, war der Kantonspolizei Bern gemeldet worden, dass ein Autolenker unterhalb der Griesalp in Kiental (Gemeinde Reichenbach im Kandertal) einen durchnässten Mann angetroffen habe, der angebe, von einer Drittperson in ein Tobel gestossen worden zu sein. Der verletzte Mann wurde in der Folge durch eine Polizeipatrouille für die medizinische Versorgung ins Spital gebracht.

Anlässlich von Einvernahmen wiederholte der heute 29-jährige Mann die gegenüber dem Autolenker gemachten Schilderungen. Demnach war er am Montagnachmittag, 4. November 2019, mit einem ihm bekannten Mann in der Region Kiental unterwegs gewesen, um angeblich Vermessungen durchzuführen. Gemäss den Aussagen wurde er dabei, als sie sich oberhalb des Pochtenfalls aufhielten, vom Bekannten unvermittelt in die dortige Schlucht gestossen und stürzte daraufhin einige Meter in die Tiefe.

Beim Sturz wurde der Mann verletzt, konnte sich aber auf einen Felsvorsprung retten, wo er die Nacht über ausharrte. Am nächsten Morgen gelang es ihm schliesslich, aus der Schlucht zu klettern und den vorbeifahrenden Autolenker um Hilfe zu fragen. Der mutmassliche Täter, ein heute 63-jähriger Schweizer, wurde noch am gleichen Tag angehalten und schliesslich durch die zuständige Staatsanwaltschaft verhaftet.

Die Umstände des Falls offenbarten gewisse Parallelen zu einem Todesfall vom 25. Mai 2019. Damals war ein lebloser Mann im Gornernbach in Kiental aufgefunden worden, es hatten sich im Zuge der getätigten Ermittlungen sowie rechtsmedizinischen Untersuchungen zu diesem Zeitpunkt allerdings keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung ergeben (s. Medienmitteilung vom 29. Mai 2019). Aufgrund des Verdachts, dass zwischen den beiden Fällen ein Zusammenhang bestehen könnte und weil in der Folge auch nicht ausgeschlossen werden konnte, dass dem Todesfall möglicherweise ein Delikt zugrunde lag, wurde der Fall erneut aufgenommen und es wurden weiterführende Ermittlungen getätigt. Dabei zeigte sich, dass sich der 63-Jährige und der im Mai 2019 Verstorbene ebenfalls gekannt haben dürften und sie offenbar kurz vor dem Todeszeitpunkt noch in Kontakt gestanden waren. Gestützt auf sämtliche Erkenntnisse, die aus den umfangreichen Ermittlungen resultierten, erhärteten sich die Verdachtsmomente, dass der 18-jährige verstorbene Afghane Opfer eines Tötungsdelikts geworden sein dürfte und es sich beim heute 63-jährigen Schweizer auch in diesem Fall um den mutmasslichen Täter handelt.

Daher wurde in der Folge unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland ein Verfahren unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung sowie versuchter vorsätzlicher Tötung geführt. Die diesbezüglichen polizeilichen Ermittlungen nahmen mehrere Monate in Anspruch und sind bereits beendet. Sobald die Staatsanwaltschaft ihrerseits die umfassenden Untersuchungen abgeschlossen und die vorliegenden Verdachtsmomente eingehend geprüft hat, wird sie beim zuständigen Gericht Anklage erheben. Die rechtliche Beurteilung obliegt sodann der Justiz. Der Beschuldigte befindet sich inzwischen im vorzeitigen Strafvollzug.

Regionale Staatsanwaltschaft Oberland

BernBern / 18.03.2021 - 15:09:48