Keine Zweifel an Verfassungsmässigkeit
AR. Das Komitee für die Wiedereinführung der Landsgemeinde bedauert, dass die Abklärung der Verfassungsmässigkeit ihrer Initiative den Grundentscheid verzögert.
Das Komitee für die Wiedereinführung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden hat Kenntnis genommen vom Beschluss des Regierungsrats, die Verfassungsmässigkeit seiner Initiative durch einen externen Gutachter abklären zu lassen.
Das Komitee bedauert, dass dadurch eine Verzögerung von über einem halben Jahr entsteht. Es ist der Meinung, dass der Grundsatzentscheid über sein Anliegen möglichst zügig gefällt werden soll. Anderseits ist das Komitee überzeugt, dass ein unabhängiges und neutrales Gutachten nur die Verfassungsmässigkeit der mit rund 1300 Unterschriften zustande gekommenen Initiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde feststellen kann. Dies wird bereits im Vorfeld der Abstimmung Gegenargumente aus dem Weg räumen.
Die Initianten sind auch offen für eine Optimierung der Ausgestaltung der Landsgemeinde, deren Schwächen auch dem Komitee bekannt sind. Allerdings sind die Befürworter der Landsgemeinde der Ansicht, dass dieses Anliegen im Detail nach einem allfälligen positiven Grundsatzentscheid diskutiert werden muss.



























