Keine Unregelmässigkeiten beim Unternehmen bfw
Frauenfeld/TG. Beim Immobilien-Unternehmen bfw Liegenschaften ist doch alles mit rechten Dingen zugegangen.
In den Jahren 2005 bis 2008 sei es zu keinen unrechtsmässigen Vorfällen bei Immobilientransaktionen gekommen, heisst es in einem Bericht, den die Aktionäre in Auftrag gegeben hatten.
Die bezahlten Kaufpreise hätten dem Markt entsprochen und die Provisionen seien vertraglich vereinbart und offen ausgewiesen worden. Im April hatte die Generalversammlung dem Verwaltungsrat die Entlastung verweigert und die Geschäftsführung überprüfen lassen.
Im nun am Freitag vorgelegten Bericht des Sachverständigen heisst es aber weiter, dass der Kauf der Liegenschaft Webermühle in Neuenhof AG eine Fehlinvestition gewesen sei, weil die aufgeschobenen Unterhaltsarbeiten unterschätzt worden seien.
Die mit dem Management beauftragte bfw Vermögensverwaltung habe auch nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt. Mit dem Verkauf der Liegenschaft wurde schliesslich ein Verlust von 4,8 Mio. Fr. realisiert.
Mangelhafte Dokumentation
Inzwischen hat sich das Immobilien-Unternehmen entschieden, das Mandat mit der bfw Vermögensverwaltung zu kündigen und die Gesellschaft mit eigenem Personal zu managen. Dies sei ein wichtiger Entscheid, heisst es im Bericht des Sachverständigen.
Der Bericht kritisiert weiter, dass der Entscheidungsprozess beim Verkauf der Liegenschaft Zürich-Altstetten an den Hauptaktionär im Jahr 2007 in den Akten mangelhaft dokumentiert sei.
Der Sachverständige hat sich zudem auch mit Aktien-Transaktionen auseinandergesetzt. Er kommt zum Schluss, dass beim Verkauf von 100’000 Aktien aus dem Eigenbestand an einen Investor im Januar 2009 keine unrechtmässigen Begünstigungen an Organmitglieder erfolgt seien.
Die Frage, ob mit dem Verkauf eines Aktienpaketes «weit unter» dem inneren Wert (NAV) eine Verletzung der Treuepflicht vorliege, könne indes ohne weitere Untersuchungshandlungen nicht geklärt werden.



























