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Keine technischen Lawinenschutzmassnahmen im Gebiet Schwägalp AR

Gemeinde, Bund und Kanton haben in Absprache mit der Säntis-Schwebebahn AG beschlossen, im Gebiet Schwägalp auf grössere technische Lawinenschutzmassnahmen wie einem Lawinenablenkdamm und einer Lawinenanrissverbauung zu verzichten.

Abklärungen zu weiteren Schutzmöglichkeiten wie Lawinensprengungen und verbesserter Gebäudeschutz laufen noch.

Mit dem einsetzenden Winter ist der Lawinenschutz für die Verantwortlichen auf der Schwägalp wieder ein wichtiges Thema im Betriebsalltag. Nach dem Lawinenereignis am 10. Januar 2019 hat die Säntis-Schwebebahn AG gemeinsam mit einem spezialisierten Fachbüro und dem kantonalen Amt für Raum und Wald Abklärungen getroffen, um den Schutz von Personen und Sachwerten vor allfälligen zukünftigen Lawinenereignissen zu verbessern.

So ist auf der Schwägalp bereits seit Ende 2019 ein umfassendes Sicherheitskonzept für den Winter in Kraft. Dieses beinhaltet eine tägliche Beurteilung der Lawinengefahr durch die Säntis-Schwebebahn AG mit einer daraus abgeleiteten Massnahmenplanung. Je nach Beurteilung der Gefährdungssituation durch Lawinen setzt die Säntis-Schwebebahn AG dann verschiedene organisatorische Massnahmen um. Dazu gehören Sperrungen und Räumungen von Wegen, Parkplätzen und Aussenbereichen bis zu Evakuierungen von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Keine grösseren technischen Massnahmen vorgesehen

Als Ergänzung zum Sicherheitskonzept haben die Verantwortlichen nun auch die Zweckmässigkeit eines Lawinenablenkdammes und einer Lawinenanrissverbauung geprüft. Diese Abklärungen haben aber gezeigt, dass ein umfassender Lawinenschutz auch damit nicht gewährleistet werden kann. Zudem wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis der beiden Massnahmen als ungenügend beurteilt. Und auch der bauliche Eingriff würde sich erheblich auf die geschützte Landschaft der Schwägalp auswirken. Die verantwortlichen Stellen bei Gemeinde, Bund und Kanton haben in Absprache mit der Säntis-Schwebebahn AG deshalb beschlossen, auf grössere technische Lawinenschutzmassnahmen zu verzichten.

Weitere Abklärungen laufen noch

Als wirksame Massnahme gilt auch eine künstliche Lawinenauslösung. Diese verhindern grössere Lawinenabgänge, da die Schneemenge in einem Lawinenhang durch Sprengungen laufend reduziert wird. Die Säntis-Schwebebahn AG erhebt über die kommenden Jahre nun systematisch Daten zum Wetter und zur Schnee- und Lawinensituation, damit die Zweckmässigkeit einer künstlichen Lawinenauslösung anhand dieser Daten in einigen Jahren beraten werden kann. Zudem wurde ein Fachunternehmen beauftragt, weitergehenden Objektschutz an den Gebäuden zu prüfen.

 

Quelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden
Titelbild: Symbolbild © Kanton Appenzell Ausserrhoden

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 19.12.2022 - 12:22:12