Keine Strafverfolgung nach Lawinensprengung

Mägisalp/BE. Im Zusammenhang mit der Lawinensprengung vom 18. Februar, bei der zwei Personen leicht verletzt wurden, wird keine Strafverfolgung eröffnet.

Am Mittwoch, 18. Februar 2009, um cirka 13 Uhr sprengten Mitarbeiter der Bergbahnen Meiringen-Hasliberg im Gebiet Seemad (Gemeinde Hasliberg) zur Sicherung der Skipiste eine Lawine. Dabei wurde die Hinterseite eines Ferienhauses verschüttet.

Zwei Personen im Haus wurden von den eindringenden Schneemassen umgerissen und leicht verletzt. Die Verletzten – eine Frau und ein sechsjähriges Kind – mussten mit einem Helikopter der Rega ins Spital gebracht werden, konnten dieses aber nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage haben die zuständigen Justizbehörden entschieden, keine Strafverfolgung gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Bergbahnen Meiringen-Hasliberg zu eröffnen. Diesen kann kein sorgfaltswidriges Handeln vorgeworfen werden. Sämtliche Vorsichtsmassnahmen wurden getroffen.

Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit und der vorhergehenden sechs Lawinensprengungen am gleichen Tag war für sie nicht voraussehbar, dass der Schnee bei der siebten Sprengung auf der gesamten Breite des fraglichen Hanges ins Rutschen geraten und die Lawine nicht nur den Neuschnee, sondern den gesamten Schnee in diesem Bereich bis auf den natürlichen Grund erfassen würde. Diese Konstellation machte es möglich, dass ein Ausläufer der Lawine den Schutzwall vor der betreffenden Hütte überwinden und gegen deren Südseite prallen konnte.

Bern / 08.05.2009 - 10:30:45
Exit mobile version