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Keine Standesinitiative aus dem Thurgau

Weinfelden. Die Thurgauer Regierung muss keine Vorlage für eine Standesinitiative zur Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen erarbeiten.

Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion mit 84 zu 29 Stimmen abgelehnt.

Cäcilia Bosshard-Galmarini und Margrit Bösiger-Jöhl (beide CVP) hatten in einer Motion verlangt, der Thurgau solle eine Standesinitiative einreichen, damit Kinder- und Ausbildungszulagen steuerbefreit würden.

Für dieses Anliegen setzten sich am Mittwoch im Grossen Rat nur Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der CVP und der SP ein. Die Ablehnung dagegen reichte von der EVP/EDU über die Grünen bis hin zu FDP und SVP.

Alle Einkünfte sind steuerbar
Die Gegner folgten der Argumentation der Regierung, die Ablehnung der Motion beantragt hatte: Grundsätzlich seien alle Einkünfte steuerbar und zwar je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Woher die finanziellen Mittel stammten, spiele keine Rolle. Zudem würden Selbstständige mit Kindern benachteiligt, die keine Kinder- oder Ausbildungszulage erhalten.

Kinderabzug bei der Steuer
Um Eltern finanziell zu entlasten, gebe es den Kinderabzug bei der Steuererklärung. Im Thurgau sind dies zurzeit 7000 Franken für Kinder unter 16 Jahren.

Auch das Argument der Motionäre, dass Familien durch die Auszahlung von Kindergeld in eine höhere Steuerprogression fielen, zog bei der Ratsmehrheit nicht. Dieses Arguemnt entfalle mit der Einführung der Flat Rate Tax 2010, war der Tenor.

ThurgauThurgau / 22.10.2008 - 10:48:00