«Keine Spiele mit den Arbeitsplätzen»
AR. Die SP plädiert für ein «Ja» zur Personenfreizügigkeit. «Bei der Abstimmung geht es um mehr als nur um die Personenfreizügigkeit», schreibt sie in einer Medienmitteilung.
Folgende Medienmitteilung im Wortlaut:
Aus drei Gründen ist ein Ja zur Personenfreizügigkeit aus Sicht der SP Appenzell Ausserrhoden nötig. Erstens würde der Wegfall der bilateralen Abkommen die wirtschaftlichen Probleme massiv verstärken. Zweitens wären die flankierenden Massnahmen, welche in letzter Zeit noch verstärkt wurden, hochgradig gefährdet. Und drittens ist die Personenfreizügigkeit ein Menschenrecht. Die SP Appenzell Ausserrhoden sagt deshalb ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit. All diejenigen, welche beim Lohnschutz wieder Abbau wollen, spielen mit dem Feuer. Konsequent vollzogene flankierende Massnahmen gehen Hand in Hand mit der Personenfreizügigkeit.
Bei diesem Entscheid geht es um mehr als nur um die Personenfreizügigkeit. Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Abkommen I. Dieses Vertragswerk sieht vor, dass bei Kündigung eines einzelnen Abkommens auch die weiteren hinfällig werden. Stimmen die Schweizerinnen und Schweizer gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit, entscheiden sie sich also auch gegen die Bilateralen Verträge mit der EU. Die Schweiz stünde dann nach dem 30. November 2009 ohne diese Abkommen da. Wer anderes behauptet, betreibt wirklichkeitsfremde Schlaumeierei.
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien erfolgt zudem schrittweise. Die Zahl der Menschen aus diesen Ländern, die in der Schweiz arbeiten können, ist während 7 Jahren beschränkt, wie wir es bisher auch kennen. Im Weiteren können Schweizer Arbeitgeber nur dann jemanden aus Bulgarien und Rumänien beschäftigen, wenn sie in der Schweiz niemanden finden, weil der Inländervorrang für Arbeitnehmende aus diesen Ländern gilt. Die Löhne und Arbeitsbedingungen werden weiterhin vor der Anstellung auf Ortsüblichkeit kontrolliert. Sollte die Einwanderung aus Bulgarien und Rumänien nach dem Wegfall der Kontingente unerwünscht hoch sein, so kann die Einwanderung während drei Jahren wieder begrenzt werden.
Die Bilateralen Verträge sind unverzichtbar für die Schweizer Arbeitnehmenden. Die Schweiz ist als kleines Land auf geregelte Verhältnisse und eine enge Zusammenarbeit mit der EU angewiesen. Die Bilateralen Verträge I aus dem Jahre 1999 regeln neben der Personenfreizügigkeit auch die Zulassung von Schweizer Produkten im EU-Binnenmarkt, die Möglichkeit von Schweizer Firmen an den öffentlichen Beschaffungen in der EU teilzunehmen, den Luft- und den Landverkehr sowie die Zusammenarbeit in der Forschung.
Die Bilateralen Abkommen I wurden 2004 von der Bevölkerung nur angenommen, weil flankierende Massnahmen gefordert und eingeführt wurden, welche verhindern sollen, dass die Löhne der Schweizer Arbeitnehmenden unter Druck kommen könnten. Die Personenfreizügigkeit ist untrennbar mit einer wirksamen Umsetzung der von der Schweizer Bevölkerung als Bedingung verlangten flankierenden Massnahmen verknüpft. Diese garantieren auch bei der geplanten Erweiterung, dass die Löhne nicht durch Billigarbeitskräfte unterlaufen werden. Es liegt an den Arbeitgebenden und an den Behörden, dieses Versprechen zu vollziehen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention sichert jedem und jeder das Recht zu, jedes Land, auch das eigene, zu verlassen. Das Recht auszuwandern bedingt das Recht einzuwandern. Im Falle der erweiterten Personenfreizügigkeit flankiert durch Übergangsfristen, Kontingente und bisher schon wirksamen Massnahmen gegen Lohndumping.



























