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Keine Sonntagsverkäufe nach Weihnachten 2009

St.Gallen. Dieses Jahr wird es am 26. und 27. Dezember keine Sonntagsverkäufe. Das Arbeitsinspektorat hat keine Bewilligung dafür erteilt.

Dieses Jahr wird es keine Sonntagsverkäufe am 26. und 27. Dezember geben. Nach Absprache mit den betroffenen Branchenverbänden ist das Volkswirtschaftsdepartement zur Auffassung gelangt, dass dafür kein dringendes Bedürfnis vorliegt.

Dieses Jahr fällt der 24. Dezember auf einen Donnerstag, der Weihnachtstag auf einen Freitag und der Stephanstag auf einen Samstag. Das Volkswirtschaftsdepartement erkennt kein dringendes Bedürfnis nach Sonntagsarbeit. Aus diesem Grund erteilt das Arbeitsinspektorat für den 26. und 27. Dezember 2009 keine Sonntagsarbeitsbewilligungen.

Sonntagsverkäufe haben sich mittlerweile als fester Bestandteil der Adventszeit etabliert. Ihre Durchführung bedingt zwei Bewilligungen: Einerseits bedarf es einer von der Gemeinde – gestützt auf das kantonale Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz – erteilten Ausnahmebewilligung und andererseits muss das kantonale Arbeitsinspektorat – gestützt auf das Arbeitsgesetz – eine Sonntagsarbeitsbewilligung erteilen. Diese Sonntagsarbeitsbewilligung wird dieses Jahr für den 26. und 27. Dezember nicht erteilt. Diese Regelung entspricht derjenigen des Jahres 2006.

St.GallenSt.Gallen / 06.05.2009 - 09:23:52