Keine sexuelle Nötigung junger Frau
Interlaken/BE. Die am Sonntag, 25. Juli 2010, der Berner Kantonspolizei gemeldete sexuelle Nötigung einer jungen Frau in Interlaken hat sich als erfunden herausgestellt. Gegen sie wird nun wegen Irreführung der Rechtspflege ermittelt.
Die junge Frau hatte angegeben, dass drei unbekannte Männer sie am Sonntag um zirka 06.45 Uhr im Bereich der Schiffländte Interlaken West angegangen hätten.
Die Polizei hatte daraufhin einen Zeugenaufruf veröffentlicht. Abklärungen und Befragungen haben in der Zwischenzeit ergeben, dass die Geschichte der jungen Frau nicht stimmt. Gegen die junge Frau wird nun wegen Irreführung der Rechtspflege und falscher Anschuldigung ermittelt.



























