«Keine Nachteile ersichtlich»
Berg. Der Gemeinderat verzichtet bei kantonaler Neueinteilung auf die Möglichkeit der Vernehmlassung an den Kanton.
Die Zivilstandsämter werden seit 2005 bezirksweise geführt. Zuständig für die Gemeinde Berg ist heute das Bezirkszivilstandsamt Weinfelden. Neu wird beabsichtigt im ganzen Kanton noch zwei Zivilstandskreise zu bilden. Die Gemeinde Berg soll dem Zivilstandskreis Ost mit Sitz in Amriswil angegliedert werden.
Heute bilden die Bezirke gleichzeitig die Wahlkreise sowie die Gerichtskreise. Heute gehört Berg zum Bezirk Weinfelden. Neu soll die Region Weinfelden enstehen. Neben dem bisherigen Bezirk sollen neu zur Region Weinfelden die folgenden Gemeinden zählen: Affeltrangen, Tobel-Tägerschen, Braunau, Wuppenau, Schönholzerswilen, Kradolf-Schönenberg, Sulgen.
Berg gehört ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Weinfelden und des Bezirksgerichtes Weinfelden. Die Schweizerische Strafprozessordnung verlangt nun die Aufhebung der Bezirksämter. Neu soll das Kantonsgebiet in vier Gerichtskreise aufgeteilt werden. Berg gehört weiterhin zum Kreisgericht Weinfelden.
«Obwohl das letzte Wort in dieser Organisationsfrage noch nicht gesprochen ist, so ist es für unsere Gemeinde doch absehbar, dass keine Nachteile entstehen werden. Der Gemeinderat hat deshalb auf die Möglichkeit der Vernehmlassung an den Kanton verzichtet», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung.



























