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Keine Mehrwertabschöpfung im Baugesetz

Appenzell. Das revidierte Innerrhoder Baugesetz wird keine Mehrwertabschöpfung für Grundstücke enthalten, die durch Einzonungen an Wert gewonnen haben.

Der Grosse Rat verzichtete am Montag auf eine 30-prozentige Mehrwertabschöpfung.

Stundenlang rang der Rat um die Baugesetzrevision. Nichteintretens- und Rückweisungsanträge wurden abgelehnt. Knackpunkte waren, neben der umstrittenen Mehrwertabschöpfung, Leitplanken für die Gestaltung, Archäologiezonen und die Popularbeschwerde gegen Bauvorhaben. Diese sollte ursprünglich abgeschafft werden, wurde aber wieder ins Gesetz aufgenommen.

Die Mehrwertabschöpfung wurde von den Gegnern als Büchse der Pandora oder «Chratte voll neuer Probleme» dargestellt. Die Standeskommission (Regierung) wollte bei Grundstücken, die durch Einzonung in die Bauzone mehr Wert erhalten, nach dem letzten Planungsschritt 30 Prozent abschöpfen.

Millionär über Nacht
Das Raumplanungsgesetz verlangt einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen entstehen. Wenn ein Grundstück in die Landwirtschaftszone zurückgezont wird, muss diese materielle Enteignung laut Bundesgericht entschädigt werden.

Um dies zu finanzieren, eine aktivere Bodenpolitik zu betreiben und der Baulandhortung entgegenzuwirken, wollte die Regierung eine 30-Prozent-Abgabe für planungsbedingte Mehrwerte. Bauern die «über Nacht» Millionäre werden, hätten einen Drittel des Mehrwerts ihrer Liegenschaften dem Staat abliefern müssen.

«Nahezu kommunistisch» sei dies, hatten die Gegner in der Vernehmlassung kritisiert. Es gehe darum, «unverdienten Erwerb», die Wertsteigerung des Baulands, die auf einen staatlichen Eingriff zurückzuführen sei, abzuschöpfen, erklärte Landammann Carlo Schmid. Es sei Zufall und «Schwein», wenn jemand Land am rechten Ort habe.

Kein Kommunismus
Ein gerechter Staat sorge dafür, dass es nicht zu grosse Unterschiede gebe: «Das ist ein korrekter staatlicher Eingriff und kein Kommunismus,» sagte Schmid.

Der Boden werde so noch teurer, da der Verkäufer die Abgabe auf den Kaufpreise schlage, konterten die Gegner. Es würden nur noch kleine Gebiete eingezont. Mehrwertabschöpfung sei ein «Eingriff ins Privateigentum», «Umverteilung von Geld» und ein «Eingriff in die freie Marktwirtschaft».

Wenn die öffentliche Hand eine aktivere Bodenpolitik betreibe, kletterten die Preise nicht in die Höhe, hielt Bauherr Stefan Sutter dagegen. Aber der Rat stimmte der Streichung klar zu.

Sutter nahm zwar eine Anregung entgegen, eine Reduktion auf 15 Prozent und eine Staffelung nach Jahren zu prüfen. Die Regierung könnte also dem Parlament auf die zweite Lesung einen neuen Antrag auf eine geringere Mehrwertabschöpfung unterbreiten.

Kein «Archäologie-Deckel»
Grosse Emotionen lösten auch die geplanten Archäologiezonen aus. Die Gegner wollten keinen «Archäologie-Deckel» über dem Kanton. Heute herrsche Unordnung, sagt Carlo Schmid: Sobald irgendwo gegraben werde, erscheine eine «mobile Einsatztruppe mit Zahnbürstchen» auf dem Plan und wühle im Ausgebaggerten.

Die Archäologiezone schaffe Klarheit und ein geordnetes Verfahren. Wer nicht in dieser Zone buddle, könne die «Schüfeli-und-Beseli-Fraktion» von seinem Grundstück wegweisen. Das sah der Rat ebenso; er lehnte einen Streichungsantrag ab.

Anträge, strengere Leitplanken für ästhetisches Bauen, gute Proportionen und eine Landschaftsverträglichkeitsprüfung zu erlassen, scheiterten. Vor allem Pult- und Flachdächer sowie Glasfassaden an dominanten Grossbauten waren dem Antragsteller ein Dorn im Auge.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 20.10.2008 - 17:46:00