Keine Lockerung des Jugendschutzes
Leserbrief. «Obwohl die Gegner das hartnäckig behaupten, lockert das Betäubungsmittelgesetz den Jugendschutz nicht auf, sondern verschärft ihn.» sagt EVP TG Präsidentin Regula Streckeisen.
Bisher galt er bis zum Alter von 16 Jahren, neu bis 18 Jahre. Ich bedaure, dass im Bericht zur Delegiertenversammlung der EVP (TZ 29.10.08) die Diskussion zu diesem Punkt nur einseitig wiedergegeben wurde.
Ein Stein des Anstosses ist auch für die EVP der «Ameisenhandel» gemäss Art. 19b: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar». Allerdings steht dieser Artikel bereits im alten Gesetz und wird deshalb gültig bleiben, auch wenn das neue Gesetz abgelehnt wird. Ob eine nochmalige Revision wirklich diesbezüglich die gewünschte Verschärfung bringen würde, darf bezweifelt werden.
Deshalb packt die EVP lieber den Spatz in der Hand, denn der Ameisenhandel wird im neuen Gesetz bis 18 Jahre bestraft, im alten Gesetz ist kein Jugendschutz drin. Die EVP legt zudem Wert auf die gesetzliche Verankerung der Viersäulenpolitik. Damit stimmt sie überein mit dem Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich VCRD, welcher ebenfalls die Ja-Parole zum Betäubungsmittelgesetz beschlossen hat.



























