Keine behindertengerechte Gesamtanpassungen
Grub. Beim Um- oder Anbau eines öffentlichen Gebäudes müssen laut Bundesgerichtsentscheid nicht alle bereits vorhandenen Teile des Bauwerks ebenfalls behindertengerecht ausgestaltet werden.
2006 hatte der Gemeinderat von Grub AR den Um- und Anbau für einen neuen Saunabetrieb im Heilbad Unterrechstein bewilligt. Procap hatte verlangt, dass im Rahmen des Projekts die ganze Anlage behindertengerecht umzugestalten sei und insbesondere im Innen- und Aussenbad Einstiegshilfen angebracht werden müssten.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Procap nun in letzter Instanz abgewiesen. In ihrem Urteil kommen die Lausanner Richter zum Schluss, dass bei einem Um- oder Anbau eine gesetzliche Pflicht zur behindertengerechten Anpassung nur für Gebäudeteile besteht, die vom bewilligungspflichtigen Änderungsvorhaben berührt werden.
Kein Ticket nur für Sauna
Das sei bei den umstrittenen Einstiegshilfen nicht der Fall. Das Appenzeller Verwaltungsgericht sei insofern zu Recht davon ausgegangen, dass die Benutzer der Sauna nicht darauf angewiesen seien, auch das Innen- oder Aussenbad in Anspruch zu nehmen. Die Sauna verfüge über eigene Fussbäder, Duschen und einen Ruheraum.
Das Eintrittsticket berechtige derzeit zwar zum Zugang zur ganzen Anlage. Es spreche denn auch einiges dafür, dass Mobilitätsbehinderte benachteiligt würden, wenn sie kein billigeres Billett nur für die neue Sauna lösen könnten. Diese Frage könne aber am Ausgang des vorliegenden Verfahrens nichts ändern.



























