Keine Änderung bei Eigenmietwert
Frauenfeld. Der Eigenmietwert selbstgenutzter Liegenschaften wird im Thurgau wie bisher ermittelt.
Grosse Rat lehnte am Mittwoch mit 58 zu 49 Stimmen eine FDP-Motion ab, die ein anderes Verfahren forderte. Die Motion der FDP-Fraktion – mit Erstunterzeichner Hans Munz – verlangte, dass die Anpassungen von Mietwertschätzungen «nach differenzierten Aspekten und unter Berücksichtigung von mietrechtlichen Kriterien» erfolgen sollten.
Darunter wurde die Berücksichtigung der Hypothekarzins-Entwicklung oder gestiegener Kosten verstanden. Bisher – und auch künftig – wird der Wert von Liegenschaften alle zehn Jahre individuell geschätzt. Auf der Grundlage dieser Schätzungen werden die Marktmieten errechnet.
Schätzwerte indexiert
In den Jahren dazwischen werden die Entwicklungen auf dem Liegenschaftsmarkt ermittelt und die Mietwerte per Indexierung angepasst. Nicht nur die Schätzungen fielen der FDP, der EVP/EDU und auch einem Teil der SVP zu hoch aus.
Sie kritisierten zudem, die Indexierung erfolge im ganzen Kanton gleich, obwohl sich die Liegenschaftspreise je nach Region ganz unterschiedlich entwickelten.
Andere Lösungen zu aufwendig
Zwar kritisierten auch GP, SP und CVP die Indexierung. Aber sie kamen zum Schluss, jede andere Methode sei zu aufwendig. Indexiert werden müsse, weil das Bundesgericht die Thurgauer Höhe des Eigenmietwertes von 60 Prozent der Marktmieten nur zuliess, wenn diese Grenze nicht unterschritten wird.
Das kantonale Gesetz hält zudem fest, dass der Eigenmietwert genau 60 Prozent des Marktmietwerts einer Liegenschaft steigen darf.
Bereits der Regierungsrat hatte in seiner Motionsantwort darauf verwiesen, dass ein Einbezug des Mietrechtes in die Ermittlung des Eigenmietwertes fragwürdig wäre. Damit werde womöglich die bundesgerichtliche 60-Prozent-Grenze unter- oder überschritten.



























