• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Keine Abstimmung trotz Unterschriftensammlung

Heiden. 125 Stimmberechtigte möchten über eine gebundene Ausgabe abstimmen.

Gegen den Ausgabenbeschluss des Gemeinderates für die Aufwendungen zu Sanierungsarbeiten im Haus Bischofsberg haben 125 Stimmberechtigte von sich aus für ein «fakultatives Referendum» Unterschriften gesammelt. Der Gemeinderatsbeschluss bezieht sich allerdings auf eine gebundene Ausgabe für eine Liegenschaft im Finanzvermögen, über den nicht abgestimmt werden muss. Der Gemeinderat ist überzeugt, nicht nur juristisch korrekt, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll zu handeln. Die Schlussabrechnung für den Ausbau der Walderschliessungsstrasse Riethof-Buchschachen liegt vor. Das Projekt konnte 30 759 Franken unter dem Voranschlag ausgeführt werden. Das Haus Müllersberg, das seit Anfang Oktober 2007 nicht mehr bewohnt ist, konnte wieder vermietet werden. Die neuen Mieter ziehen am 1. Mai 2008 ein. Die Gemeinde Heiden unterstützt die Unterschriftensammlung für eine Petition für einen Schnellzugshalt in Rheineck.

Der Mietvertrag mit dem Bund, um das Haus Bischofsberg als Unterkunft für Asylsuchende zu benützen, lief im Frühling 2007 aus. Damit jener Teil des Hauses, der nicht vom Pächter des Landwirtschaftsbetriebes genutzt wird, nicht leer steht, suchte die Gemeinde eine neue Nutzung. Auf die öffentliche Ausschreibung meldeten sich mehrere Interessenten mit verschiedenen Ideen, wie sie das Haus Bischofsberg als Mieter nutzen würden.

Anlage im Finanzvermögen
Auf Vorschlag der Projektgruppe «Neunutzung Bürgerheim» entschied sich der Gemeinderat für das Projekt von Anita und Johannes Graf, Hechlensteg 319, Heiden, im ehemaligen Bürgerheim einen Beherbergungsbetrieb für «Bed and Breakfast» einzurichten. Anita und Johannes Graf führen bereits mit Erfolg in einem eigenen Haus einen «Bed and Breakfast»-Betrieb in Heiden. Der Gemeinderat stimmte diesem Projekt und auch dem entsprechenden Mietvertrag zu.

Damit im Haus Bischofsberg ein Beherbergungsbetrieb betrieben werden kann, muss die Gemeinde in den nächsten fünf Jahren (Mietdauer) noch verschiedene Investitionen tätigen. Dabei geht es vor allem um Sofortmassnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Feuerschutz sowie des Lebensmittel- und Arbeitsinspektorats, die bis Ende Februar 2008 erledigt sein werden. Weitere Ausgaben beziehen sich auf die Erstellung von Parkplätzen sowie die Materialkosten für Zimmersanierungen, wobei jedes Zimmer als eine in sich abgeschlossene Brandzelle ausgeführt werden muss. Die handwerklichen Sanierungsarbeiten in den Zimmern werden von den Mietern auf eigene Rechnung ausgeführt. Für die gesamten Unterhaltsaufwendungen und die genannten gesetzlichen Massnahmen hat der Gemeinderat am 23. Oktober aufgrund einer Kostenschätzung einen Ausgabenbeschluss von 125 000 Franken gefasst.

Das Haus Bischofsberg stellt eine Anlage im Finanzvermögen dar. Aufwendungen für den baulichen Unterhalt zur Substanzerhaltung an Liegenschaften im Finanzvermögen stellen eine gebundene Ausgabe dar, das heisst sie unterstehen nicht den Finanzkompetenzen des Gemeinderates.

Gegen Beschluss kein Referendum möglich
Der Mietvertrag wurde am 15. November 2007 unterzeichnet. Das Mietverhältnis läuft seit dem 1. Januar 2008. Den Mietern wurde das Recht eingeräumt, sofort nach Abschluss des Mietvertrages Räumungsarbeiten im Mietobjekt vorzunehmen. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags wurde über das Projekt und über den Ausgabenbeschluss über die Medien orientiert. Die Einwohnerschaft von Heiden konnte davon auf jeden Fall im «aufwind» (Mitteilungsblatt der Gemeinde, das an alle Haushalte versandt wird) vom 5. Dezember 2007 Kenntnis nehmen.

Obwohl sich der Ausgabenbeschluss für die Aufwendungen für die Sanierungsarbeiten am Haus Bischofsberg auf eine gebundene Ausgabe bezieht, haben Stimmberechtigte 125 Unterschriften gesammelt und die Unterschriftensammlung als «fakultatives Referendum» bezeichnet. Die Frist für das Sammeln der Unterschriften wurde von den Initianten dieses «Referendums» selbst festgesetzt. Die Unterschriften wurden am 21. Dezember 2007 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

An seiner Sitzung vom 8. Januar 2008 hat der Gemeinderat formell festgestellt, dass 125 Unterschriften eingegangen sind, mit denen verlangt wird, dass über einen Gemeinderatsbeschluss abgestimmt werden soll, der nicht dem Referendum untersteht. Der Gemeinderat fasste dabei den Beschluss, dass über den Ausgabenbeschluss des Gemeinderates zur Renovation des Bürgerheims Bischofsberg vom 23. Oktober 2007 keine Urnenabstimmung durchgeführt wird und dass gegen diesen Beschluss auch kein Referendum möglich ist.

Im vorliegenden Fall hatten die Personen, welche die Unterschriften für das «fakultative Referendum» sammelten, Kenntnis davon, dass der Ausgabenbeschluss des Gemeinderates nicht dem Referendum unterstellt wird. Sie verzichteten auf eine entsprechende Beschwerde; stattdessen wurden Unterschriften für das selbstdeklarierte «fakultative Referendum» mit selbst festgesetzter Frist bis 21. Dezember 2007 gesammelt und eingereicht.

Beschwerde an Regierungsrat möglich
Gegen den Beschluss, aufgrund der genannten Unterschriftensammlung keine Urnenabstimmung über den Ausgabenbeschluss für die Sanierung des ehemaligen Bürgerheims durchzuführen, kann Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden. Das entsprechende Inserat im amtlichen Publikationsorgan erscheint am Samstag, 19. Januar 2008. Der Beschluss wurde auch dem Überbringer der Unterschriftensammlung mitgeteilt. Die Beschwerdefrist beträgt gemäss dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte drei Tage nach Veröffentlichung.

Sanierung kostet mehr als erwartet
Nach dem Ausgabenbeschluss für die erforderlichen Sanierungsarbeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Brandschutz und Lebensmittelpolizei wurden genaue Offerten eingeholt. Diese haben ergeben, dass insbesondere die Erfüllung der brandschutztechnischen Vorschriften für einen Beherbergungsbetrieb wesentlich mehr kostet als erwartet. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Kommission Hoch- und Tiefbau einen Zusatzkredit von 95’000 Franken gesprochen, womit die Gesamtkosten 220’000 Franken betragen.

Politische Wertung
Der Gemeinderat hat ungeachtet der Rechtslage eine politische Wertung der Unterschriftensammlung für eine Abstimmung über dieses Geschäft vorgenommen. Er ist nach wie vor überzeugt davon, dass mit den Sanierungsarbeiten am ehemaligen Bürgerheim eine Nutzung als Bed and Breakfast-Betrieb ermöglicht wird, die eine attraktive Bereicherung des touristischen Angebotes darstellt. Der Betrieb wurde an ein Ehepaar vermietet, welches bereits eine solche Beherbungsstätte in Heiden klaglos und mit Erfolg führt. Das ehemalige Bürgerheim leer stehen zu lassen, macht volkswirtschaftlich keinen Sinn und schiebt den notwendigen Gebäudeunterhalt lediglich hinaus. Die Tatsache, dass die Sanierungskosten nun höher sind als erwartet, ist unerfreulich, vermag aber die Rechtslage und die Argumente des Gemeinderates nicht zu verändern.

Walderschliessung Buchschachen unter Kostenvoranschlag
Für den Ausbau der Walderschliessungsstrasse Riethof-Buchschachen liegt die Schlussabrechnung vor. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 130 000 Franken. Die gesamten Aufwendungen betragen 99 241 Franken Das Projekt konnte 30’759 Franken unter dem Voranschlag ausgeführt werden. Grösste Einzelposition sind mit 88 630 Franken die Tiefbauarbeiten. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf 49’620.35 Franken der Kantonsbeitrag auf 19’848.15 Franken. Von den im Investitionsplan 2004 vorgesehenen 25’000 Franken mussten 13’228 Franken nicht beansprucht werden.

Haus Müllersberg wieder vermietet
Weil sie in Heiden ein Eigenheim erwerben konnten, haben die bisherigen Bewohner des Wohnhauses Müllersberg, das der Gemeinde gehört, per Ende September 2007 das Mietverhältnis aufgelöst. Das Haus wurde zur Wiedervermietung ausgeschrieben und ist nun ab 1. Mai 2008 wieder vermietet. Auf diesen Zeitpunkt werden Frau Katariina Ackermann (Primarschullehrerin) und Herr Roger Bischof (Oberstufenlehrer) als neue Mieter in diesem Haus wohnen.

Petition für Schnellzugshalt in Rheineck
In Rheineck hat sich unter der Bezeichnung PRO-REX-HALT-RHEINECK eine überparteiliche Arbeitsgruppe gebildet. Sie bezweckt die Beibehaltung des Schnellzughalts in Rheineck und die Durchführung von Aktionen, welche dieses Ziel unterstützen. Dazu gehört auch die Durchführung einer Unterschriftensammlung für eine Petition an den St. Galler Regierungsrat Dr. Joe Keller (Volkswirtschaftsdepartement) zuhanden des Regierungsrates des Kantons St. Gallen. Die Initianten appellieren vor allem auch an Personen aus den besonders betroffenen Gemeinden Rheineck, Thal, Lutzenberg, Wolfhalden, Walzenhausen, Heiden und Grub AR, beim Sammeln von Unterschriften mitzuhelfen. Der Gemeinderat unterstützt die Petition. Unterschriftenbogen können von der Homepage der Gemeinde Heiden(www.heiden.ch) heruntergeladen werden. Ausgefüllte Unterschriftsbogen werden auf der Gemeindekanzlei Heiden (Réception im Parterre Rathaus) entgegen genommen, um sie an die Arbeitsgruppe weiterzuleiten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 18.01.2008 - 14:23:00