Keine Abgaskontrollen durch ausländische Firmen
Frauenfeld. Die Thurgauer Regierung will nicht, dass ausländische Firmen in der Schweiz Abgasuntersuchungen an Bootsmotoren durchführen dürfen.
Sie begründet dies mit Problemen bei der Kontrolle von Angaben über die Firmen.
Die Kantonsregierung hat am Donnerstag ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffmotoren auf schweizerischen Gewässern veröffentlicht. Die Bestimmungen werden der bereits geänderten Verordnung angepasst.
Abgasuntersuchung für alle Schiffsmotoren
Diese enthält unter anderem die Pflicht zur Abgasnachuntersuchung aller in Betrieb stehenden Schiffsmotoren. Diese Kontrollen sollen auch durch ausländische Firmen durchgeführt werden können.
Damit ist die Thurgauer Regierung nicht einverstanden. Sie verlangt die Streichung dieser Bestimmung. Sie sieht praktische Probleme bei der Kontrolle der Angaben der Firmen im Ausland.
Wie kontrollieren?
Vorgesehen ist, dass die ausländische Betriebe, die Abgasuntersuchungen durchführen wollen, einen Antrag bei dem Kanton stellen, in dem sie die Untersuchungen hauptsächlich durchführten. Danach soll die kantonale Schifffahrtskontrolle die Angaben im Ausland überprüfen können.
Wie eine solche Prüfung allerdings in der Praxis konkret aussähe, sei nicht klar, schreibt der Regierungsrat. Es seien sowohl praktische als auch rechtliche Fragen nicht geklärt.



























