Keine Abgabe von Militärwaffen
Die Thurgauer Regierung beantwortet die parlamentarische Anfrage für eine kantonale Aktion zur Abgabe von Militärwaffen negativ.
Der Kanton Thurgau könne keine Regelung treffen, damit Armeeangehörige ihre Waffen im Zeughaus hinterlegen können. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Einfache Anfrage von GP-Kantonsrätin Brigitta Hartmann.
Die Ausrüstung der Armee sei grundsätzlich Sache des Bundes, so die Kantonsregierung. Dieser regle auch die Voraussetzungen, unter denen die persönliche Waffe Armeeangehöriger beim Zeughaus hinterlegt werden könne oder müsse. Für den Kanton gebe es keine Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen.
Es bestehe aber eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen, die aufzeigen solle, welche Folgen es hätte, wenn die Waffen der Armeeangehörigen künftig in den Zeughäusern aufbewahrt würden. Diese Gruppe solle eine gesamtschweizerische Lösung erarbeiten.
Keine Notwendigkeit
Die Regierung sieht aber gleichzeitig keine Notwendigkeit dafür, in einer kantonale Kampagne zur Abgabe von Ordonnanzwaffen aufzurufen. Zwischen 2001 und 2007 seien im Thurgau bei Tötungsdelikten nie Ordonnanzwaffen verwendet worden.
2007 hätten zudem nur 230 von 650 aus der Wehrpflicht Entlassenen beantragt, ihre Waffe behalten zu dürfen. Alle anderen hätten sie freiwillig abgegeben. Von den 230 Anträgen sei zweien nicht stattgegeben worden.
Drei Tötungen mit Armeewaffen
GP-Kantonsrätin Brigitta Hartmann hatte ihre Einfache Anfrage eingereicht, nachdem Ende 2007 und Anfang 2008 bei drei Tötungsdelikten in Neuenburg, Zürich-Höngg und La Chaux-de-Fonds NE Armeewaffen verwendet worden waren.
Gleichzeitig setzte landesweit eine Diskussion darüber ein, ob solche Taten nicht verhindert werden könnten, wenn die Armeewaffen nicht zu Hause aufbewahrt werden. In Genf wurde zur Hinterlegung der Waffen im Zeughaus aufgerufen.



























