Kein Treibstoff auf Kosten der Lebensmittel- produktion
Frauenfeld. Aus Gülle und Abfällen soll im Thurgau vermehrt Energie gewonnen werden.
Der Regierungsrat hat am Donnerstag mitgeteilt, er habe die Grundsätze für die Planung von Vergärungsanlagen festgelegt.
Gemäss diesen Grundsätzen soll die Erzeugung von erneuerbarer Energie aus biogenen Reststoffen, insbesondere aus Gülle, verstärkt werden. Geeignete biogene Abfälle sind durch Vergärung und/oder Kompostierung zu verwerten.
Dabei soll die Vergärung mit Nutzung der Energie der Kompostierung vorgezogen werden. Die Abfälle sollen möglichst lokal verwertet werden: Anzustreben sind deshalb möglichst kurze Transportwege zu den Anlagen.
Energie vollständig nutzen
Geplant und betrieben werden sollten die Anlagen gemeindeübergreifend. Die erzeugte Energie soll in Form von Abwärme, Strom oder Gas in der Regel vollständig genutzt werden. Treibstoff darf gemäss Regierungsrat nur dann aus der Biomasse erzeugt werden, wenn die Anbaufläche nicht für die Produktion von Nahrungsmitteln genutzt werden kann.
Die Richtlinien entstanden auf Grund einer Studie der Abteilung Energie im Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV). Darin wurden unter anderem die biogenen Stoffflüsse aufgrund der vorhandenen Abfalldaten untersucht.
Die Studie hat ein grosses ungenutztes Potenzial aufgezeigt, vor allem im Bereich des Hofdüngers, aber auch bei den biogenen Abfällen. Mit der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung des Bundes ist auch das Interesse an Vergärungsanlagen deutlich gestiegen.



























