
Kein Steuerabzug für Obst und Gemüse
Thurgauer vor Bundesgericht erfolglos: Die Auslagen für eine ärztlich verordnete mediterrane Diät können nicht von den Steuern abgezogen werden.
Laut Bundesgericht entspricht fettarme Kost mit viel Gemüse und Obst heute den normalen Essgwohnheiten weiter Bevölkerungskreise.
Nach einem Herzinfarkt war einem Mann aus dem Thurgau vom Arzt dringend empfohlen worden, seine Ernährung umzustellen und nunmehr konsequent eine mediterrane Diät mit wenig Cholesterin einzuhalten, also kaum Fett und dafür viel Gemüse sowie Früchte zu essen.
Durchschnittsbürger zahlt gleich viel
Nachdem die Steuerbehörden für die diätbedingten Auslagen zunächst einen Pauschalabzug von 2500 Franken zugelassen hatten, wurde ihm 2005 die Geltendmachung der Diätkosten verwehrt. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht in letzter Instanz entschieden hat.
Laut den Lausanner Richtern kann bei der mediterranen Diät nicht von krankheitsbedingten und damit abzugsfähigen Mehrkosten gesprochen werden. Die empfohlene Kost unterscheide sich nicht grundsätzlich von der allgemein empfohlenen gesundheitsbewussten Ernährung, die von einem Grossteil der Bevölkerung befolgt werde.
Der Betroffene habe nicht nachgewiesen, dass er für seine Diät mehr auslegen müsste, als diejenigen weiten Bevölkerungskreise, die sich auch ohne ärztliche Anordnung gesund ernähren würden. Nichts zu seinen Gunsten könne er schliesslich daraus ableiten, dass ihm der Abzug bis 2004 zu Unrecht gewährt worden sei.