Kein Schuldspruch wegen Mordes
Frauenfeld. Der 36-Jährige, der 1997 in Buhwil einen jungen Mann erschossen haben soll, muss neun Jahre hinter Gitter.
Aber nicht wegen Mordes, sondern wegen Anstiftung zum Mord. Das Thurgauer Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Es kommt in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zum gleichen Schluss wie das Bezirksgericht Bischofszell als Vorinstanz. Dieses hatte argumentiert, der Angeklagte habe sich zusammen mit einem Kollegen am Tatort aufgehalten.
Tat nicht nachzuweisen
Die Frage, welcher der beiden Männer die tödlichen Schüsse abgegeben habe, könne aber nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden. Deshalb müsse nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» entschieden werden.
Das Obergericht sprach den Angeklagten deshalb nur der Anstiftung zum Mord schuldig. Er wurde zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der mitangeklagte ehemalige Kollege zu sechs Jahren.
Der Staatsanwalt hatte das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen, weil er doch noch eine Verurteilung wegen Mordes erreichen hatte erreichen wollen. Diese Berufung hat das Obergericht nun als unbegründet zurück gewiesen.
Späte DNA-Spur
Das 27-jährige Opfer der beiden Verurteilten war im Februar 1997 erschossen vor dem Schützenhaus in Buhwil TG gefunden worden. Die Fahndung blieb lange erfolglos, bis 2003 eine DNA-Spur die Fahnder zu einem inzwischen 33-Jährigen und dessen 36-jährigem Kollegen führte.
Der 33-Jährige gab zu, am Tatort gewesen zu sein, bestritt aber den Mord. Diesen habe der 36-Jährige begangen. Auf dessen Namen hatte der Getötete Lebensversicherungen in Höhe von 145’000 Franken abgeschlossen. Der 36-Jährige bestritt die Tat immer.



























