
Kein Lastenausgleich zwischen den Familienkassen
Frauenfeld. Im Thurgau sollen Nichterwerbstätige und Teilzeitbeschäftigte künftig Familienzulagen bekommen. Der Grosse Rat hat das neue Familienzulagen-Gesetz beraten, das diese Neuerungen enthält.
Im Thurgau wird bereits jetzt die Kinder- und Ausbildungszulage von 200 beziehungsweise 150 Franken gezahlt, die auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend wird. Allerdings ist bisher das kantonale Gesetz noch nicht an weitere Neuregelungen angepasst.
Dies wird mit dem «Gesetz über die Familienzulagen» nun geschehen. Die Neuregelungen verursachen dem Kanton als Arbeitgeber Mehrkosten von rund sechs Millionen Franken. Für die übrigen Arbeitgeber fallen Zusatzkosten von elf Millionen Franken an.
Lastenausgleich als Streitpunkt
Umstritten war am Mittwoch der Verzicht auf einen Lastenausgleich zwischen den Familienkassen. Die Regierung hat laut Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer darauf verzichtet, weil sie ein Referendum befürchtete, da die Kassen selbst gegen den Lastenausgleich sind.
Deren Haltung teilen die FDP und die SVP. Die CVP schloss sich der Kommission an, die erst die Erfahrungen anderer Kantone mit dem Lastenausgleich zwischen den Kassen abwarten will.
Dagegen kritisierten SP, EVP/EDU/Grünliberale und die Grünen den Verzicht. Sie scheiterten aber mit einem Rückweisungsantrag mit 85 zu 27 Stimmen.
Beitragsausgleich
Der Lastenausgleich hätte dazu geführt, dass die Beiträge der Arbeitgeber für die Familienzulagen bei allen Kassen gleich hoch gewesen wären. Finanziert werden die Familienzulagen durch Beiträge der Arbeitgeber.
Der Versuch dies zu ändern von Seiten eines SVP-Grossrates scheiterte mit 54 zu 42. Er hatte die Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligen wollen, sobald die kantonalen Zulagen höher gewesen wären als das Bundesniveau.