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Kein Gesetz gegen Nacktwandern?

In Internet-Foren von FKK-Fans geht es laut zu und her. Grund: Das harte Innerrhoder Vorgehen gegen Nacktwandern.

Man lernt nie aus. Fälle des Nacktwanderers im Alpstein (siehe hier und hier) bringen Hobbys und Leidenschaften zu Tage, die Otto Normalverbraucher nicht einmal kennt. Die FKK-Szene, die den Kult des freien Körpers zelebriert, ist aktiv und lebendig – und sie ist entsetzt darüber, wie man mit ihren wandernden Kollegen umgeht. Die Diskussion im Internet läuft heiss.

Dreh- und Angelpunkt der Debatte: Hat der Nacktwanderer gegen ein Gesetz verstossen oder ein Verbot missachtet? Die FKK-Anhänger sagen: nein. Ein explizites Nacktgeh-Verbot gebe es in Innerrhoden nicht. Wollte man gegen den Nacktwanderer vorgehen, müsste man ihm wohl den – strafbaren – Exhibitionismus unterstellen. Doch ist jemand, der nackt durch die Wälder spaziert, automatisch auch jemand, der sich mit sexuellen Absichten offensiv anderen Leuten präsentiert? In Innerrhoden denkt man offenbar darüber nach, sich mit dem Passus zu behelfen, der «groben Unfug» als Übertretung mit einer Busse ahndet. Was nun natürlich die Frage aufwirft, ob jemand, der im Adamskostüm wandert, groben Unfug betreibt oder nicht.

Ein Fall für die Rechtsexperten. Die FKK-Freunde haben einige Informationen zur juristischen Ausgangslage gesammelt, siehe hier. Wer im Recht ist, kann der Laie allerdings auch nach der Lektüre nicht beurteilen. So gilt es wohl, den ersten grossen Musterprozess in dieser Sache abzuwarten. Die grosse Frage wird sein, in welcher Bekleidung die Nudisten vor dem Richter erscheinen.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 14.09.2008 - 19:45:00