Kein frisches Waldrestholz verbrennen
Fischingen/TG. Restholz der Holzernte darf man in frischem Zustand nicht verbrennen, weil dabei starke Emissionen mit gesundheitsschädlichem Feinstaub auftreten.
Auch reichern sich in der Asche grosser Feuer Schwermetalle und andere Giftstoffe an. Deshalb sind solche Feuer gemäss der Luftreinhalteverordnung verboten. Bei Sturm, bei Feuerverboten in Folge von Trockenheit oder wenn in den Medien vor zu hoher Feinstaubbelastung gewarnt wird, ist jedes Feuern im Freien zu unterlassen. Fehlbare machen sich strafbar. Soweit das Waldrestholz nicht der Energienutzung zugeführt werden kann, kann es im Wald verrotten. Auf Kahlflächen kann das Liegenlassen allenfalls stören. Dann soll das Restholz zu Ökohaufen oder Ökomahden aufgeschichtet werden. Darin finden zahlreiche Lebewesen Unterschlupf und die Luftverschmutzung unterbleibt.
Kehricht- und Separatsammlungen
Die Kehrichtmengen können nicht pro Gemeinde angegeben werden. Mit einer Jahresmenge pro Einwohner von rund 189 kg (Vorjahr 188 kg) über das gesamte Einzugsgebiet gerechnet ist der Kehrichtanfall leicht angestiegen.
Den Mengenstatistiken des Zweckverbandes Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) sind die nachstehenden Recyclingmengen für Fischingen für das Jahr 2008 zu entnehmen:
Papier und Karton: 152,46 Tonnen oder 58,8 kg/Einwohner (2007/2006: 132/161 Tonnen)
Altglas: 64,69 Tonnen oder 25,0 kg/Einwohner (2007/2006: 54/57 Tonnen)
Alteisen: 37,18 Tonnen oder 14,4 kg/Einwohner (2007/2006: 43/57 Tonnen)
Weissblech und Aluminium: 4,22 Tonnen oder 1,6 Kg/Einwohner (2006/2005: 3,0/3,7 Tonnen)
Altöl: 3’119 kg oder 1,20 kg/Einwohner (Vorjahr 2’048 kg)
Für das Jahr 2008 erhielt die Gemeinde einen Recyclingbeitrag in der Höhe von Fr. 20’732.10 (Vorjahr 18’945.70 Franken).



























