
Kein absoluter Schutz von Kulturobjekten
TG. Die Thurgauer Gemeinden sollen auch weiterhin den Schutz und die Pflege von Denkmal- und Heimatschutzobjekten übernehmen.
Der Auftrag soll aber künftig entgegenkommender formuliert werden als bisher, um Missverständnisse zu vermeiden.
Diese Anpassung einer Formulierung im kantonalen Richtplan hat die Thurgauer Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von SVP-Kantonsrat Andreas Niklaus versprochen.
Dieser moniert, die Gemeinden würden auf Grund des eigentlich unverbindlichen Hinweisinventars der Denkmalpflege zum Schutz der aufgelisteten Bauten verpflichtet. Das führe immer wieder zu Auseinandersetzungen.
Die Denkmalpflege stütze sich beim Erstellen ihrer Inventare auf rein denkmalpflegerische Kriterien. Die Gemeinden dagegen beurteilten die aufgelistenen Bauten oft auch nach dem Erhaltungszustand, der Umgebung oder auch der Nutzung.
Nicht ausschliesslich denkmalschützerische Gründe
Die Regierung antwortet darauf, Gemeinden hätten bereits heute diesen Spielraum für ihre Entscheidung. Sie müssten laut Natur- und Heimatschutzgesetz die Denkmalschutz-Inventare lediglich konsultieren und würdigen, wenn sie über den Schutz eines Objektes entschieden.
Sie dürften aber durchaus auch nicht denkmalschützerische Gesichtspunkte bei ihrem Entscheid einfliessen lassen. Seit 2007 habe es zwölf Rekurse gegen Schutzanordnungen und vier Beschwerden gegen Departementsentscheide zu Rekursen gegeben.
Angesichts von 4000 geschützten Bauten, sei das moderat. Um aber Missverständnisse zu vermeiden, solle der Auftrag an die Gemeinden im neuen Richtplan weniger absolut formuliert werden als bisher.