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Kapo Zürich gibt Sicherheitstipps im Umgang mit Waffen


Der Umgang mit Waffen, Munition, Sprengmittel und Pyrotechnik erfordert Vorsicht und genaue Kenntnis der gültigen Rechtslage.

Es gilt daher immer, die wichtigsten Sicherheitstipps zu beachten.



Der Umgang mit Schusswaffen, Munition, Sprengmitteln und Pyrotechnik erfordert ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein und Sachkenntnis. Jede Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachten. Unbeaufsichtigte und ungeschützte Schusswaffen stellen eine Gefahr dar. Beachten Sie die Sicherheitstipps für den korrekten Umgang.

Der Umgang mit einer Schusswaffe erfordert ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein und Sachkenntnis. Wer mit den Vorschriften und dem sicheren Umgang mit Waffen nicht vertraut ist, für den ist eine Ausbildung in einem Schützenverein empfehlenswert. Die wichtigsten Sicherheitshinweise sind:

  • Jede Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachten.
  • Richten Sie nie eine Schusswaffe auf Menschen oder auf etwas, das Sie nicht treffen wollen.
  • Finger nur bei gewollter Schussabgabe am Abzug.
  • Sie tragen die Verantwortung für jede Schussabgabe.

Aufbewahrung von Schusswaffen

Unbeaufsichtigte und ungeschützte Schusswaffen stellen eine Gefahr dar. Es ist ratsam, Schusswaffen und Munition getrennt voneinander aufzubewahren. Zur sicheren Aufbewahrung der Waffe besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Für Kinder und unberechtigte Personen dürfen die Waffen nicht erreichbar sein. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von sich selbst und andern.



Tragen und Mitführen von Schusswaffen

Grundsätzlich dürfen Waffen ohne eine Waffentragbewilligung an öffentlich zugänglichen Orten nicht getragen oder mitgeführt werden (zum Beispiel im Auto). Die Missachtung ist strafbar. Zu den Ausnahmen gehört der Transport zum Jagdschiessen oder in den Schiessstand.

Waffenerwerb & Waffenbesitz

Der legale Waffenbesitz umfasst verschiedene Aspekte vom Erwerben über das Einführen bis zum Aufbewahren. Dabei können Fragen zu rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuchen oder Meldungen aufkommen. Die Erwerbsschein- und Meldepflicht gilt nicht nur bei einem Erwerb, sondern auch bei einer Schenkung oder einem Erbgang. Widerhandlungen dazu sind unter Strafe gestellt. Diese Broschüren und Merkblätter helfen dabei, die Fragen zum Thema Waffen zu beantworten.



Waffenvernichtung

Einmal pro Jahr führt die Kantonspolizei Zürich einen Aktionstag für die freiwillige Abgabe von nicht mehr erwünschten Waffen durch.

Dabei können nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition, Pyrotechnik sowie Laserpointer gegen Verzichtserklärung abgegeben werden. Diese werden später unter Kontrolle vernichtet.

Während des ganzen Jahrs können Waffen auch auf jedem Polizeiposten im Kanton Zürich sowie in den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich abgegeben werden. Pro Jahr werden so rund drei Tonnen Waffen vernichtet.

Was damit geschieht, zeigt der Kurzfilm der Kantonspolizei.



Weitere Informationen finden sich hier.

Quelle: Kapo Zürich
Bildquelle: Kapo Zürich


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ZürichZürich / 07.12.2021 - 09:07:17