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Kapo Basel-Stadt: Umgang mit privatem Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird neu geregelt

Das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Kanton erfordert grundsätzlich eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Am 31. Juli, am 1. August sowie in der Silvesternacht werden kleinere private Feuerwerke traditionellerweise toleriert.

Mit einer Allgemeinverfügung, die das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Tagen und Zeiten erlaubt, sollen gesetzliche Grundlagen und Handhabe der Kantonspolizei stärker in Einklang gebracht werden.

Für viele Personen gehören nicht nur die offiziellen Feuerwerke zum 1. August und zu Silvester, sondern auch das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Vielen macht es Freude, Feuerwerk selbst zu zünden und damit ihre Festlaune zum Ausdruck zu bringen. Der Regierungsrat anerkennt jedoch das mit Feuerwerken verbundene Störpotenzial für Menschen und Tiere. Um beidem gerecht zu werden, will der Regierungsrat das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf das klar begrenzte Zeitfenster zwischen 18.00 Uhr und 01.00 Uhr am 31. Juli, am 1. August und am 31. Dezember einschränken. Die Kantonspolizei erlässt die entsprechende Allgemeinverfügung. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat einen Vorschlag unterbreiten, wie die neue Regelung im Rahmen der Revision des Polizeigesetzes abgebildet werden kann.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt weist jedoch darauf hin, dass im Falle eines kantonalen Feuerverbots das Abbrennen von Feuerwerk in jedem Fall untersagt ist. Die neue Regelung soll für Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit privatem Feuerwerk sorgen.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

Basel-StadtBasel-Stadt / 31.01.2023 - 16:10:50