Kantonsspital soll ein Logistikzentrum bekommen
St.Gallen. Das Kantonsspital St.Gallen kämpft seit Jahren mit räumlichen Engpässen in den Bereichen Versorgung und Logistik. Mit der Bauvorlage zur Erweiterung des Hauses 24 können diese gelöst werden.
Das Projekt wird dem Kantonsrat in der Junisession vorgelegt.
Das Bauvorhaben führt die zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA), die Kantonsapotheke, den Wäschedienst, das Zentrallager Logistik und Postgüter sowie den zentralen Wareneingang des Kantonsspitals in einem Gebäude zusammen. Dadurch können die Raum- und Qualitätsprobleme behoben und die Arbeitsprozesse der untereinander stark vernetzten Dienstleistungseinheiten optimiert werden.
Anbau an bestehendes Haus 24
Das Neubauprojekt umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Hauses 24 mit einem Neubau in östlicher Richtung. Im Dachgeschoss sind eine überdachte An-/Auslieferungsstelle für die ZSVA und Postgüter sowie der Zugang zur Apotheke geplant. Im Obergeschoss soll die neue ZSVA untergebracht werden. Im Erdgeschoss ist die Kantonsapotheke einschliesslich Lager vorgesehen. Im Untergeschoss sind die Technikräume sowie Lager- Umschlags-, Puffer- und Manövrierflächen für das Zentrallager geplant.
Die Nähe von neuer ZSVA, Kantonsapotheke, Wäschedienst und Zentrallager im erweiterten Haus 24 ermöglicht in allen Bereichen effizientere Prozesse. Die Kosten für die Erweiterung des Hauses 24 belaufen sich auf insgesamt 33 Millionen Franken. Nicht in diesen Kosten enthalten sind die Aufwendungen für Mobilien und medizinische Apparate und Anlagen, die das Kantonsspital finanzieren wird.
Bestehende Vorlage geändert
Eine erste Vorlage zur Erweiterung des Hauses 24 mit Kosten von rund 15 Millionen Franken hatte der Kantonsrat im April 2007 verabschiedet. Das vom Kantonsspital im Folgejahr erarbeitete Projekt «Logistik 2010» zeigte, dass umfangreiche Umstellungen in den Betriebsabläufen der Ver- und Entsorgung anstehen. So sollen die dezentralen Lager auf den verschiedenen Abteilungen künftig in einem Zentrallager zusammengefasst werden.
Aufgrund neuer Erhebungen mussten die Mengenanforderungen im Bereich der ZSVA um das Doppelte erhöht werden. Ebenso sind die Qualitätsanforderungen deutlich angestiegen.
Die neuen Erkenntnisse erforderten eine Überarbeitung der gesamten Bauvorlage. Für das angepasste Bauvorhaben resultieren Mehrkosten von rund 18 Millionen Franken gegenüber der ursprünglichen Vorlage. Die neue Vorlage untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.



























