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Kantonsregierung verlangt schärfere Stipendienbedingungen

Frauenfeld. Die Thurgauer Regierung unterstützt den Entwurf für die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen.

Sie will aber eine ganze Reihe schärferer Vorschriften für die Stipendienvergabe.

In ihrer Vernehmlassungsantwort an die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) begrüsst die Thurgauer Regierung die Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetze. Pro Jahr vergeben die Kantone für 280 Mio. Franken Stipendien und für 30 Mio. Franken Ausbildungs- oder Studiendarlehen.

Auch unter das Existenzminimum gehen
Die Kantonsregierung verlangt aber mehrere Einschränkungen. So will sie bei Teilzeitstudien die Ausbildungsbeiträge auch kürzen können, wenn die Summe aus Stipendium und Erwerbseinkommen dadurch unter das Existenzminimum sinkt.

Zudem will sie die Stipendienvergabe in Einzelfällen an einen Leistungsnachweis koppeln dürfen. Bei Ausbildungen an Privatschulen will sie ausserdem vorschreiben, dass die Studierenden nur unterstützt werden, wenn sie mit ihrem Schulabschluss auch an einer öffentlichen Ausbildungsstätte hätten studieren können.

Nur ausnahmsweise verzichten
Darüber hinaus will die Thurgauer Regierung auch die elternunabhängige Berechnung restriktiver handhaben. Auf eine Anrechnung des Elterneinkommens soll nur teilweise verzichtet werden, wenn die Gesuch stellende Person älter als 25 Jahre ist, eine erste Ausbildung abgeschlossen hat und zwei Jahre lang finanziell unabhängig war.

Ferner soll die EDK nur die Kompetenz haben, die Stipendiensätze der Teuerung anzupassen. Weitergehende Anpassungen sollen Sache der Kantone bleiben.

ThurgauThurgau / 05.06.2008 - 08:02:00