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Kantonsratskommission lehnt Lehrstelleninitiative ab

St.Gallen. Die vorberatende Kommission des St.Galler Kantonsrats will keinen kantonalen Berufsbildungsfonds wie ihn die Lehrstelleninitiative von Juso, SP und Gewerkschaftsbund verlangt.

Die Medienmitteilung im Wortlaut:

Sie folgt damit dem Antrag der Regierung. Die Kommission stellt fest, dass sich die bisherige Berufsbildungspolitik des Kantons gut bewährt hat. Das grosse Engagement der Wirtschaft für die Nachwuchsausbildung soll nicht auf’s Spiel gesetzt werden.

Das Initiativbegehren «Für die Schaffung eines Berufsbildungsfonds (Lehrstelleninitiative)» verlangt in Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen des Staates und der Wirtschaft die Schaffung eines kantonalen, branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds. Dieser soll mit Arbeitgeberbeiträgen der Wirtschaft geäufnet werden und dazu dienen, die Aufwendungen für die Lehrlingsausbildung auf sämtliche Betriebe aller Branchen zu verteilen, Lehrbetriebe und Lehrstellenverbünde zu unterstützen und innovative Massnahmen im Bereich der Berufsbildung und der beruflichen Weiterbildung zu fördern.

Gute Lehrstellensituation im Kanton
Bei ihrer Sitzung zur Vorbereitung des Geschäfts auf die Junisession des Kantonsrats ist die Kommission den Argumenten der Regierung gefolgt. Sie hat mit grosser Mehrheit beschlossen, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sie geht damit einig mit der Regierung, dass mit der geltenden Gesetzgebung die Grundlage für eine erfolgreiche Berufsbildungspolitik gegeben ist und dass diese von der Wirtschaft im verbundpartnerschaftlichen System aktiv mitgetragen wird.

Dementsprechend sind die Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft und die Lehrstellensituation im Kanton St.Gallen weit besser als im schweizerischen Durchschnitt. Zudem besteht ein gut funktionierendes Netz von Unterstützungsangeboten für Jugendliche, die beim Übergang von der Volksschule in die Berufsbildung erschwerende Voraussetzungen zu überwinden haben.

Initiative ist kontraproduktiv
Analog zur Botschaft der Regierung ist auch in der vorberatenden Kommission die Zielsetzung der Initiative weitgehend unbestritten. Ebenso deutlich kommt die Kommission allerdings zum Schluss, dass die von den Initianten geforderten Massnahmen der Zielsetzung nicht förderlich sind, sondern sich viel eher kontraproduktiv auswirken würden.

Ein kantonaler Berufsbildungsfonds würde zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand für Staat und Wirtschaft führen, wäre zu wenig praxisnah und würde das vorhandene grosse Engagement der Unternehmungen für die duale Berufsbildung gefährden.

Erreichtes nicht auf’s Spiel setzen
Die grösste Gefahr liegt nach der Kommission darin, dass mit einem kantonalen Berufsbildungsfonds nicht zusätzliche Lehrstellen geschaffen, sondern bisherige auf’s Spiel gesetzt würden. Finanzielle Belastungen der Unternehmungen durch einen kantonalen Berufsbildungsfonds bergen die Gefahr in sich, dass sich Betriebe, die bislang Lernende ausbilden, fortan mit ihrem Beitrag in den Berufsbildungsfonds von dieser Aufgabe freikaufen würden.

Bemühungen, nicht ausbildende Betriebe für die Ausbildung zu gewinnen, würden erschwert, da diese mit der Abgabe in den Fonds ihrer Verantwortung nachzukommen glaubten. Insgesamt würde das Verbundsystem mit dem Hauptpfeiler der dualen Berufsbildung geschwächt, indem die Ausbildungsbetriebe dazu verleitet würden, ihre Verantwortung für die berufliche Grundbildung gegen finanzielle Ersatzabgabe auf den Staat zu überwälzen.

Der Kantonsrat wird in seiner Junisession zum Initiativbegehren Stellung nehmen, das im Herbst 2009 zur Volksabstimmung gelangen wird.

St.GallenSt.Gallen / 12.05.2009 - 14:04:41