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Kantonsrat stimmt Nachtrag zum Steuergesetz zu

St.Gallen. Im Kanton St.Gallen wird die kalte Progression abgedämpft: Der Kantonsrat hat heute einem Nachtrag zum Steuergesetz zugestimmt und dieses leicht abgeändert.

Dadurch werden hauptsächlich Familien mit Kindern entlastet.

Weil die Teuerung 2008 überdurchschnittlich angestiegen war, beantragte die Regierung dem Kantonsrat, die kalte Progression bei der Einkommenssteuer auszugleichen. Demnach werden die 2008 vom Volk beschlossenen Steuertarife nicht wie geplant 2011 in Kraft treten, sondern bereits Anfang 2010. Das war im Rat unbestritten.

Ein Antrag der SP, im gleichen Zug die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern abzuschaffen, wurde mit 75 zu 18 Stimmen abgelehnt. Das Parlament war sich einig, dass eine solche Besteuerung ungerecht ist, weil aber schon eine Standesinitiative aus St.Gallen hängig ist, wurde der Antrag der SP klar verworfen.

Höhere Abzüge für Fremdbetreuung
Die FDP kam mit einem Antrag durch, wonach die steuerlichen Abzüge für die Fremdbetreuung eines Kinds unter 15 Jahren von 5000 auf 7500 Franken erhöht werden. Die SP hatte vergeblich eine Erhöhung auf 10 000 Franken beantragt. Ein Antrag der EVP, Abzüge für die Eigenbetreuung einzuführen, hatte ebenfalls keine Chance.

Beat Tinner (FDP, Wartau) stellte für die Gemeindepräsidenten den Antrag, die festen Zuschläge zu den Gewinn- und Kaptialsteuern an die Gemeinden zu erhöhen. Der Rat stimmte dem mit 56 gegen 48 Stimmen zu. Die Gemeinden werden mit 17 Millionen Franken begünstigt. Finanzdirektor Martin Gehrer (CVP) hatte sich vergeblich gewehrt.

Grundstück-Grundsteuer sinkt

Zu Dikussionen Anlass gab auch ein Antrag der vorberatenden Kommission, die Bandbreite der von den Gemeinden erhobenen Grundsteuer auf Grundstücke von 0,3 bis 1,0 Promille auf 0,2 auf 0,8 Promille zu senken. Die Berechtigung der Grundsteuer werde vermehrt angezweifelt, begründete die Kommission ihren Antrag.

Der Antrag der vorberatenden Kommission wurde vom Parlament angenommen. Er obsiegte gegen zwei Anträge zur Grundstück-Grundsteuer aus Kreisen der Gemeindepräsidenten, die nicht soweit gingen oder sich auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkten. Martin Gehrer hatte sich gegen alle drei Anträge ausgesprochen.

St.GallenSt.Gallen / 21.04.2009 - 13:30:22