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Kantonsrat senkt Steuern der «Kleinen»

Herisau. Nach massiven Reduktionen der Unternehmenssteuern senkt Ausserrhoden jetzt auch die Steuerbelastung für Vermögen sowie tiefe und mittlere Einkommen.

Am Montag verabschiedete der Kantonsrat eine Steuergesetz-Revision in erster Lesung.

Ab 2010 wird es für kleine Einkommen Steuer-Reduktionen von bis zu 10,75 Prozent geben. Entlastet werden Einkommen bis 150 000 für Ehepaare und bis zu 105 000 Franken für Alleinstehende.

Verzicht auf Flat-Rate-Tax
Auf eine Flat-Tax-Rate, einen einheitlichen Steuertarif, wird verzichtet. Die Flat-Rate-Tax sei sozialpolitisch ungerecht. Bei dieser Steuerreform müsste der Mittelstand die Zeche bezahlen, argumentierte der Ausserrhoder Finanzdirektor, Köbi Frei (SVP).

Abzüge werden erhöht und die Vermögensfreibeträge für Verheiratete auf 150 000 und für Alleinstehende auf 75 000 Franken angehoben. Frei erwartet Steuerausfälle von 16,5 Millionen Franken.

Für 2010 bis 2012 nimmt er bewusst ein Defizit in Kauf. Danach werde der Wachstumseffekt einsetzen, hofft er. Ausserrhoden befindet sich mit rund 50 Millionen Nettovermögen in einer sehr guten Finanzsituation.

Bestes Konjunktur-Förderprogramm
Diese Steuergesetz-Revision sei das beste Konjunktur- Förderprogramm, sagte Frei im Rat: Eingesparte Steuern könnten für Konsum und Investitionen eingesetzt werden. Die Steuergesetz-Revision war unbestritten. Der Rat debattierte lediglich um Nuancen.

Ausserrhoden müsse seinen Spitzenplatz bei den Unternehmenssteuern von nur 6 Prozent behaupten, forderte die SVP. Sollten andere Kantone nachziehen, müsse Ausserrhoden die Unternehmenssteuern weiter senken.

Die SP verlangte vergeblich einen vollen Abzug der Krankenkassenprämien für die obligatorische Versicherung. Das sei eine obligatorische Sozialabgabe und müsse abzugsfähig sein, argumentierte die Linke. Der Rat entschied sich für die Fassung der Kommission: Er erhöhte die Abzüge für Versicherungsprämien.

Da die Gemeinden durch die Revision ebenfalls Steuereinbussen hinnehmen müssen, forderte die vorberatende Kommission von der Regierung ein Modell eines befristeten degressiven Härtefall- Ausgleichs. Die Regierung sträubte sich dagegen, der Rat beauftragte die Regierung indes mit dieser Aufgabe auf die zweite Lesung.

Kirchen verlangen Abgeltungs-Zahlungen
Auch für die evangelische und die katholische Landeskirche wurde eine Kompensation des Kantons gefordert. Die Kirchen rechnen mit Ausfällen von einer Million pro Jahr. Sie forderten eine Sozialsteuer und Leistungsvereinbarungen. Frei konterte mit der verfassungsmässigen Trennung von Kirche und Staat.

Den Kirchen stehe es frei, das Steuersystem des Staats zu übernehmen. Für eine Abgeltung bräuchte es eine gesetzliche Grundlage. Das sei Sache des Parlaments. Noch am Montag reichte ein Ratsmitglied eine entsprechende Motion ein.

Ausserdem beauftragte das Parlament die Regierung, auf die zweite Lesung aktuellste Vergleichszahlen zur interkantonalen Konkurrenzsituation zu liefern. Einbezogen werden sollen auch Auswirkungen der internationalen Finanzkrise. Das Konzept der Vorlage stammt aus der soeben zu Ende gegangenen Konjunktur-Boomzeit.

Die Vorlage geht jetzt bis Ende November in die Volksdiskussion. Das ist eine allgemeine Vernehmlassung, an der sich jedermann beteiligen kann.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 27.10.2008 - 16:36:00